Bei der Erfassung/Sammlung und dem Transport von Abfällen kommen je nach Abfallart unterschiedliche Behältersysteme und Fahrzeuge zum Einsatz. Es wird dabei zwischen der systemlosen Erfassung von Abfällen sowie der systematischen Erfassung unterschieden.
Die systemlose Erfassung von Hausmüll kommt bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland nicht mehr vor. Es werden vielmehr unterschiedlichste Behältersysteme genutzt. Sie dienen vor allem der getrennten Erfassung bestimmter Abfallfraktionen. Die Behälter werden entweder haushaltsnah (Holsystem) oder an zentralen Plätzen (Bringsystem) aufgestellt. Der Restmüll wird in einer sogenannten grauen Restmülltonne erfasst. Hierfür kommen überwiegend 120- oder 240-Liter-fassende Müllgroßbehälter (MGB), Restmüllsäcke, oder aber beispielsweise in größeren Wohneinheiten auch 1,1-Kubikmeter-Container zum Einsatz kommen.
Informationen darüber, was in welches Erfassungssystem gegeben werden kann, erhalten Sie bei der jeweils zuständigen örtlichen Behörde per Abfuhrkalender, Abfall-ABCs in gedruckter Form und/oder online. Grundlage dafür bilden die jeweiligen örtlichen Abfallsatzungen, in denen unter anderem auch die Abfallgebühren festgelegt sind.
Eine Reihe von Abfällen wird getrennt erfasst. Dies ist Voraussetzung für eine umweltgerechte Verwertung und Nutzung insbesondere der stofflichen Potenziale. So können Materialkreisläufe weitgehend geschlossen und somit ein bedeutender Beitrag zur Schonung primärer Rohstoffe geleistet werden.
Ein seit Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland etabliertes System ist die haushaltsnahe getrennte Sammlung und Entsorgung von Verpackungen durch die dualen Systeme. Sie wird gemäß des Verpackungsgesetzes durchgeführt.
Altglas und Altpapier werden entweder ebenfalls haushaltnah oder über sogenannte Depotcontainer im Bringsystem oder über Wertstoffhöfe erfasst. Auf den Wertstoffhöfen kann eine breite Palette an Wertstoffen und an Problemstoffen (gefährliche Abfälle) fachgerecht entsorgt werden. Aufgrund der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die getrennte Erfassung von Bioabfällen, die schon regional eingeführt ist, in Zukunft flächendeckend geplant.
Das 2005 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. So können einerseits wertvolle Materialien wie Metalle als Sekundärrohstoffe zurückgewonnen und andererseits Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden.
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im Jahr 1998, die 2009 durch das Batteriegesetz abgelöst wurde, müssen auch Batterien und Akkus getrennt gesammelt und verwertet werden. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme der Geräte-Altbatterien geschieht beispielsweise über dafür bereitgestellte Sammelboxen, zum Beispiel bei den Sammelstellen der Händler.
Auch Altfahrzeuge müssen in Deutschland umweltgerecht trockengelegt, demontiert und verwertet werden. Das vermeidet eine direkte Umweltgefährdung und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt die Altfahrzeugverordnung. Sie verpflichtet unter anderem die Fahrzeughersteller zur kostenlosen Rücknahme der Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz. Wer sein Altfahrzeug entsorgen möchte, muss dieses einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen.
Für die Erfassung, die Sammlung und den Transport von gewerblichen Siedlungsabfällen kommen für kleinere Gewerbebetriebe ebenfalls die in der Hausmüllentsorgung bekannten Umleerbehälter (z.B. 240-l-MGB oder 1,1-m³-Container) oder aber Wechselbehälter zum Einsatz.
Die Wechselbehälter finden auch bei der Erfassung und dem Transport von Bauabfällen breite Anwendung.
Für die Erfassung und den Transport von gefährlichen Abfällen wird entsprechend der jeweiligen Abfallart ein angepasstes Erfassungs- und Transportsystem eingesetzt. So wird beispielsweise das Altöl bei den Autowerkstätten in entsprechenden Behältnissen gesammelt und mit Tankwagen zur Altölverwertungsanlage transportiert.