Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Velbert (KFAK)

Die Maßnahme besteht aus der Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes sowie der Etablierung des anknüpfenden Umsetzungsmanagements durch eine Personalstelle.
Im Rahmen der Konzepterstellung wurden diverse Klimaanalysen in einer Auflösung von 10x10 Metern erstellt. Unter Einbindung von Gebäudedaten, einer Realnutzungskartierung, topographischer Ausgangsdaten und einer Satellitenbefliegung wurde daraus die „Handlungskarte Klimaanpassung“ aggregiert. Diese teilt vulnerable Stadtgebiete in fünf Zonen ein, die Handlungsempfehlungen für die kommunalen Akteur*innen enthalten. Zeitgleich wurde eine umfangreiche Akteursbeteiligung durchgeführt. Fachakteure wurden über vier Fachworkshops eingebunden, die lokale Bevölkerung konnte über die „Klima.Map“ Maßnahmenvorschläge in einer Karte platzieren und im Rahmen einer Online-Umfrage ihre Betroffenheiten darlegen. Darüber hinaus wurden Schulen, Kitas u. Pflegeeinrichtungen über eine separate Umfrage beteiligt.
Viele Konzeptmaßnahmen befassen sich mit dem Hitzeschutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, welcher in Velbert aufgrund der topographischen Lage als besondere Herausforderung angesehen wird. Durch die Kuppenlage erreichen Kaltluftabflüsse den Ortskern nicht. Infolgedessen kann sich während Hitzewellen in den Nächten keine wesentliche Entspannung einstellen. Gleichzeitig profitieren zwar die angrenzenden Tallagen von diesen Kaltluftabflüssen, weisen dafür jedoch eine erheblich höhere Starkregengefährdung auf. Auch Starkwind ist insbesondere in Kuppen- und Hanglagen ein Problem. Daher wurde ein ganzheitliches Konzept entwickelt welches für all diese Gefahren mit seinen insgesamt 48 Maßnahmen adäquate Lösungsansätze liefert.
Zum Ende der Förderlaufzeit befanden sich bereits 31 der 48 Maßnahmen in der Umsetzung. In Kürze soll gemeinsam mit dem Kreis Mettmann ein Hitzeaktionsplan aufgestellt werden. Die Einstellung eines/r zweiten Klimafolgenanpassungsmanager*in soll die Initiierung aller noch nicht begonnen Maßnahmen vorantreiben.
Klima.Umwelt & Planung GmbH, EPC - Projektgesellschaft für Klima. Nachhaltigkeit. Kommunikation. mbH
bislang ca. 300.000 €
- 100.000 € Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzepts
- 170.000 € Personalstelle Klimafolgenanpassungsmanagement
- 20.000 € Fördervolumen für Dach- und Fassadenbegrünungen
- geringfügige Sachausgaben für Werbematerialien, Reisekosten etc.
- jährlich werden zudem 50.000 € für Umsetzungsmaßnahmen im städtischen Haushalt der Stabsstelle reserivert.
Der finanzielle Aufwand betroffener Fach- und Geschäftsbereiche außerhalb der Stabsstelle Klimaschutz kann nicht zuverlässig bemessen werden.
Das Klimafolgenanpassungskonzept schafft einen verbindlichen Rahmen für die Stadtverwaltung und bindet dabei Personal sowie finanzielle Ressourcen für die Maßnahmenumsetzung. Da das Themenfeld jedoch bereits vor Konzepterstellung weitgehend über das Energie- und Klimakonzept der Stadt Velbert (2015) etabliert war, konnten viele der formulierten Maßnahmen ohne große Vorbereitungszeit begonnen oder auf Basis des Umsetzungsstands fortgeführt werden. Über die Stabsstelle Klimaschutz hinaus, welche sich im Jahr 2023 als solche gebildet hat, wurden in unterschiedlichen Fachbereichen zusätzliche Personalstellen für den Klimaschutz geschaffen. Aufmerksamkeit generieren konnte unter anderem eine Refill-Offensive aus dem Sommer 2023, über welche das Regionalfernsehen (WDR Lokalzeit, Bergisches Land) berichtet hat.
Synergien mit Zielen der Biodiversität sind in den Maßnahmensteckbriefen stets mit aufgeführt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann positiv beeinträchtigt werden, beispielsweise monetär durch die Nutzung von Förderangeboten, als auch in der Verbesserung der Mikroklimas. Das Konzept schafft einen gesundheitlichen sowie sozialen Mehrwert für vulnerable Bevölkerungsgruppen als auch für Bewohner von Quartieren in denen Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Klimaanlagen werden im vorliegenden Konzept aufgrund Ihrer CO2-Bilanz nicht zur Kühlung empfohlen. Synergien mit Zielen der Biodiversität sind in den Maßnahmensteckbriefen stets mit aufgeführt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird nicht zwingend beeinträchtigt, da die Empfehlungen aus dem Konzept nicht bindend sind.
Mettmann