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Nationaler Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2004

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2006


Als Vertragsstaat der VN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ergeben sich weitergehende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/20041 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.