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2018

vor dem Brandenburger Landtag demonstrieren Menschen mit Protestplakaten gegen Kohlekraftwerke und die Besteuerung von Strom aus Photovoltaik

Seit Ende 2018 gehen hunderttausende für mehr Klimaschutz auf die Straße.
Quelle: Corinne Meunier / UBA

Schulstreik für das Klima! Ab 2018 geht „Fridays for Future“ auf die Straße. Mit gutem Grund: Der Klimaschutz geht weltweit viel zu langsam voran. Und Deutschlands Treibhausgasausstoß verursacht 164 Milliarden Euro Schaden pro Jahr. Außerdem entwickelt das UBA Kriterien für umweltverträgliche Software und kann einen Erfolg feiern: Die EU erkennt Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ an.

16.04.2021

“Fridays for Future”, Dürresommer und das “1,5-Grad-Ziel” unterstreichen Dringlichkeit im Klimaschutz

Mehrere Ereignisse rücken in den Jahren 2018 / 2019 den ⁠Klimawandel⁠ ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit:

Inspiriert von der 15-jährigen Schwedin Greta Thunberg treten weltweit immer mehr Schülerinnen und Schüler freitags in den Schulstreik und gehen für wirksamen ⁠Klimaschutz⁠ und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens auf die Straße. Die Bewegung „Fridays for Future“ verbreitet sich über die sozialen Netzwerke bis nach Afghanistan, China oder Bangladesch. Auch in Deutschland gründen sich viele Ortsgruppen. Immer mehr Menschen aller Alters- und Berufsgruppen schließen sich der Bewegung an und bilden eigene Gruppen wie die „Parents for Future“ oder die „Economists for Future“. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen sich als „Scientists for Future“ hinter die Bewegung und sagen: Die Forderungen der Jugendlichen sind berechtigt!

Ebenfalls 2018 erscheint der Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 Grad Celsius globale Erwärmung. Er unterstreicht, wie wichtig es ist, die Treibhausgasemissionen weltweit schnell zu senken. Denn bereits bei einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad Celsius sind die Risiken für das ⁠Klimasystem⁠, Natur und Mensch immens und höher als bisher angenommen. Das ⁠UBA⁠ empfiehlt daher, die Klimaschutzambition innerhalb und außerhalb der EU sowie im Rahmen der G20 substanziell zu steigern.

In Deutschland sind die Folgen des Klimawandels 2018 so stark wie nie zuvor im Alltag zu spüren: Vom Frühjahr bis in den Herbst fällt in vielen Regionen Deutschlands kaum Regen. Die Landwirtschaft verzeichnet dramatische Ernteverluste. Lokal kommt es zu Engpässen bei der Trinkwasserversorgung und zu Restriktionen, was etwa das Bewässern von Gärten angeht. Zahlreiche Waldbrände sind eine große Herausforderung für die Feuerwehr und führen teils zu Evakuierungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Nach und nach zeigen sich auch schwere Schäden an den Wäldern durch die Trockenheit.

  • Themenseite zum Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5°C globale Erwärmung
  • UBA-Hintergrundpapier von 2019 zur Ausrichtung der EU-Klimapolitik am 1,5 °C-Ziel 
  • UBA-Forschungsvorhaben 2019 bis 2021 zur für das 1,5 °C-Ziel notwendigen Klimapolitik der G20-Staaten
  • UBA-Studie zur für das 1,5 °C-Ziel notwendigen Anpassung des EU-Emissionshandels

UBA: Deutschlands Treibhausgasemissionen verursachen 164 Milliarden Euro Schaden pro Jahr

Wer meint, Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ wäre zu teuer, sollte sich die neue „Methodenkonvention 3.0“ des ⁠UBA⁠ anschauen. 2018 legt das UBA mit ihr neue Zahlen vor, was unterlassener Umweltschutz die deutsche Volkswirtschaft kostet. Demnach verursacht zum Beispiel der Ausstoß einer Tonne CO2 Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Milliarden Euro. Der Ausstoß einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche 59.700 Euro Umweltschäden, hochgerechnet auf das Jahr 2016 ganze 1,49 Milliarden Euro. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“

Die Zahl von 180 Euro Kosten pro Tonne CO2 aus der UBA- Methodenkonvention 3.0 wird in den kommenden Jahren viel zitiert, wenn es darum geht, im Rahmen der so genannten CO2-Bepreisung einen gerechten und wirksamen Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 festzulegen.

  • Pressemitteilung von 2018
  • Methodenkonvention 3.0

UBA entwickelt Kriterien für umweltverträgliche Software

Wenn es um Energie- und Ressourcenverbrauch von Computer, Smartphone & Co. geht, wird in der Regel auf die Hardware geschaut. Weniger bekannt: Software hat einen entscheidenden Anteil an der Ressourceneffizienz von IT-Hardware und daran, wie lange sie genutzt wird. So können Programme mit gleicher Funktion zum Beispiel deutlich unterschiedliche Stromverbräuche haben, je nachdem, wie sie programmiert sind. Und im schlimmsten Fall sorgt Software dafür, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss. Um die Umweltverträglichkeit von Software zu messen, hat das ⁠UBA⁠ Kriterien entwickelt.

Die in der Studie erarbeiteten Messmethoden und Tools helfen Programmiererinnen und Programmierern, ressourceneffiziente Software zu entwickeln. Beschafferinnen und Beschaffern von Software helfen sie beim Einkauf und bei Entwicklungsaufträgen von Software. Im Jahr 2020 werden die Studienergebnisse für die Einführung eines Umweltzeichens „Blauer Engel“ für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte genutzt.

Auch mit anderen Themen der Digitalisierung beschäftigt sich das UBA in den 2010er-Jahren: zum Beispiel mit den Umweltwirkungen des 3D-Drucks, des Onlinehandels und des „Konsum 4.0“. 2013 wird ein Umweltzeichen „Blauer Engel für energiebewussten Rechenzentrumsbetrieb" eingeführt.

  • Pressemitteilung von 2018: Umweltverträglichkeit von Software ist jetzt messbar 
  • Studie
  • Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte 
  • Blauer Engel für Rechenzentren
  • Broschüre von 2018 zu Umweltwirkungen des 3D-Drucks 
  • Pressemitteilung von 2019: Mehr Umweltschutz beim Onlinehandel
  • Pressemitteilung von 2019: Digitalisierung kann Konsum nachhaltiger machen
  • Pressemitteilung von 2020: Klimabilanz von Online- und Ladenkauf: das Produkt entscheidet
 

EU erkennt Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ an

Ab Januar 2018 steht die Chemikalie Bisphenol A endlich auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Organismen in der Umwelt auf der Liste „besonders besorgniserregender“ Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠. So, wie es Deutschland nach Vorarbeiten durch das ⁠UBA⁠ vorgeschlagen hat. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Einsatz des Stoffes noch weitgehender zu reglementieren. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt.

Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠Stoff⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Mit der Verwendung in Thermopapier, zum Beispiel für Kassenzettel, Parktickets oder Adressaufklebern für Versandverpackungen, ist schon einmal ab 2020 Schluss, aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Das ist gut, aber damit sind die Probleme noch längst nicht vom Tisch. Denn Ersatzstoffe wie Bisphenol S stehen ebenfalls im Verdacht, für Mensch und Umwelt wie ein Hormon zu wirken. Die Aufgabe, bereits im Markt etablierten Chemikalien ihre Schädlichkeit nachzuweisen und sie dann vom Markt zu verbannen, ist noch längst nicht abgeschlossen.

  • Pressemitteilung von 2018 
  • Jahr 2010: Bisphenol A – UBA warnt vor möglichen Gesundheitsschäden
  • Themenseite zu Bisphenol A
Artikel:

Schlagworte:
 1  1.5°C-Ziel  Klimawandelfolgen  Umweltschaden  Methodenkonvention  nachhaltige Softwareentwicklung  Bisphenol A Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 19.05.2023):https://www.umweltbundesamt.de/2018