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Abschnitt 4: Zertifizierung

Die Verordnung (EU) 2024/573 mit ihren Durchführungsverordnungen stellt neue Anforderungen an Zertifizierungen für bestimmte Tätigkeiten. Bis spätestens 12. März 2029 ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs oder einem Bewertungsverfahren verpflichtend.

27.08.2024

Weitere Informationen zur Zertifizierung finden Sie zukünftig hier. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Vollzugsbehörden der Bundesländer. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

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 Internationaler Klimaschutz  Fluorierte Kohlenwasserstoffe  Kältemittel  Klimaanlage  Zertifizierung  EU-F-Gas-Verordnung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 03.03.2025):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/haeufig-gestellte-fragen-zur-f-gas-verordnung/abschnitt-4-zertifizierung