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Elektro- und Elektronikaltgeräte

Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen sowie bei großen Handelsgeschäften, Onlinehändlern und neuerdings auch vielen Supermärkten und Lebensmitteldiscountern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 31,7 % deutlich verfehlt.

24.09.2024

Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um.

Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:

  • Sammelquote: Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen.
  • Verwertungsquoten: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung.
  • Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln.

Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.

Wo steht Deutschland?

Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2022 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr um ca. 100.000 Tonnen gesunken. Aufgrund der weiterhin kontinuierlich steigenden Mengen an Geräten, die in Verkehr gebracht wurden, und dem deutlichen Absinken der Sammelmenge von rund 1 Million Tonnen auf rund 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 31,7 % sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2021: 38,6 %) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).

Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2022 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland 2022“).

Das Diagramm zeigt die in Verkehr gebrachten Mengen und die Mengen der gesammelten Elektroaltgeräte für die Jahre 2010 bis 2022. Außerdem wird die in den jeweiligen Jahren erreichte Sammelquote abgebildet.

In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten
Quelle: BMUV

Die Tabelle zeigt die Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten in Deutschland für die Jahre 2010 bis 2022. Im Jahr 2022 erreichte Deutschland eine Sammelquote von 31,7 %.

Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2010 bis 2022)
Quelle: Umweltbundesamt

Die Tabelle zeigt die im Jahr 2022 in Verkehr gebrachten Mengen an Elektrogeräten sowie die gesammelten Mengen an Elektroaltgeräten je Gerätekategorie. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 3.263.859 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht und 901.058 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen.

Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Inverkehrbringung und Sammlung
Quelle: BMUV

Die Tabelle zeigt die 2022 zur Wiederverwendung vorbereiteten, recycelten, verwerteten und zur Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten je Gerätekategorie.

Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2
Quelle: BMUV

Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) und dem Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt. Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.

Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).

Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (⁠BMUV⁠). In Abstimmung mit dem BMUV werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2022 vor.

Links

  • Thema: Elektroaltgeräte
  • Thema: Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Verbrauchertipp: Wohin mit dem Elektroschrott?
  • BMUV: Elektro- und Elektronikgeräte

Publikationen

  • Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020
  • Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019
  • Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2016 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2018
  • Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2015 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2017
  • Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über das Berichtsjahr 2013 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2016
  • Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2011 und 2012 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2014
  • Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012
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 Elektrogerät  Elektronikgerät  Elektroaltgerät  Elektroschrott  Elektro- und Elektronikgerätegesetz  ElektroG  Recycling  Verwertung  Abfallverwertung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 04.10.2024):https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete?rate=ZJMHewcUfXN9GgKNKZD-3bf7DOciHNop7ApFcF-Kiis