EU-Gesetzgebung zu Schadstoffemissionen aus Fahrzeugen
Für alle Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder mit Otto- oder Dieselmotoren sowie für alle Baumaschinen, Traktoren, Bahndieselmotoren, Binnenschiffe gibt es Gesetze der Europäischen Union (EU), um die Emissionen von Luftschadstoffen zu begrenzen. In diesen Richtlinien und Verordnungen sind Emissionsgrenzwerte in den Einheiten Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) festgelegt. Darüber hinaus hat die EU in diesen Vorgaben bestimmt, wie geprüft wird, ob Fahrzeuge, Maschinen und Geräte die Vorgaben einhalten.
Viele Wege der Schadstoffminderung
Einen Überblick über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der Schadstoffemissionen finden Sie für PKW und für leichte Nutzfahrzeuge hier, für motorisierte Zweiräder hier, für schwere Nutzfahrzeuge hier, für Binnenschiffe hier sowie für Maschinen und Geräte hier.
Die Vorgaben der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO) zu Schadstoffemissionen von Seeschiffen finden Sie hier, die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für Flugzeuge finden Sie hier.