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Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr

Die EU begrenzt Schadstoffemissionen von Pkw, leichten und schweren Lkw sowie von Bussen, Zweirädern und auch von vielen Maschinen und Geräten. Internationale Organisationen setzen Standards für Schadstoffemissionen von Schiffen und Flugzeugen.

14.11.2024

EU-Gesetzgebung zu Schadstoffemissionen aus Fahrzeugen

Für alle Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder mit Otto- oder Dieselmotoren sowie für alle Baumaschinen, Traktoren, Bahndieselmotoren, Binnenschiffe gibt es Gesetze der Europäischen Union (EU), um die Emissionen von Luftschadstoffen zu begrenzen. In diesen Richtlinien und Verordnungen sind Emissionsgrenzwerte in den Einheiten Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) festgelegt. Darüber hinaus hat die EU in diesen Vorgaben bestimmt, wie geprüft wird, ob Fahrzeuge, Maschinen und Geräte die Vorgaben einhalten.

 

Viele Wege der Schadstoffminderung

Einen Überblick über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der Schadstoffemissionen finden Sie separat für PKW und für leichte Nutzfahrzeuge, für motorisierte Zweiräder, für schwere Nutzfahrzeuge, für Binnenschiffe, sowie für Maschinen und Geräte. Auch die Vorgaben der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO) zu Schadstoffemissionen von Seeschiffen und die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für Flugzeuge stehen zur Verfügung.

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  • Thema: Emissionsstandards

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  • Nachhaltiges Deutschland Wege zu einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung
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 Verkehr  Emissionsminderung  Schadstoffemissionen  Emissionsstandards  Luftverkehr  Seeschiffe  Leichte Nutzfahrzeuge  Schwere Nutzfahrzeuge  Maschinen und Geräte  motorisierte Zweiräder  PKW Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 14.11.2024):https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionsmindernde-anforderungen-im-verkehr