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Klimawandelfolgen in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

über einer Industrieanlage bei Nacht tobt ein Unwetter mit Blitzen und dunklen Wolken

Havarien in Industrieanlagen durch Extremwetter können für Mensch und Umwelt gefährlich werden.
Quelle: Siegfried Layda/Getty Images

Durch den Klimawandel nehmen Extremwetterereignisse, wie Hochwasser oder Dürren, zu und der Meeresspiegel steigt. Deshalb sind bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Genehmigung von Vorhaben, wie neue Industrieanlagen, mittlerweile auch Risiken durch Naturereignisse zu berücksichtigen. Ein UBA-Forschungsprojekt gibt Empfehlungen für Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.

25.11.2020

Seit der Novelle des Gesetzes zur ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ (UVPG) im Jahr 2017 sind in der ⁠UVP⁠ und in der Vorprüfung auch solche Umweltauswirkungen zu prüfen, die durch die Anfälligkeit von zu genehmigenden Vorhaben gegenüber klimawandelbedingt zunehmenden Naturgefahren ausgelöst werden können. Im vorliegenden Forschungsvorhabens wurden rechtliche und methodische Hinweise erarbeitet, um den Fragen, die beim Vollzug dieser neuen Regelung auftreten, zu begegnen. Als Ergebnis des Vorhabens wurden Empfehlungen entwickelt (siehe Kapitel 8 des Schlussberichtes). Diese richten sich vorrangig an Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.

Publikationen

  • UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.11.2020):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimawandelfolgen-in-der