BD-R-1: Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und -rahmenplänen
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne konkretisieren Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege auf landesweiter und regionaler Ebene. Die Klimawandelfolgen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Biotop- und Artenschutz finden zunehmend Eingang in diese Planwerke. Konkrete Aussagen unter anderem zu Zielen und Maßnahmen mit Klimawandelbezug fehlen bislang aber in der überwiegenden Anzahl der Pläne.
Klimawandelfolgen werden in der Landschaftsplanung zunehmend berücksichtigt
Die Landnutzung hat wesentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt und ist damit auch einer der zentralen Ansatzpunkte zum Schutz von Tieren und Pflanzen und zur Entwicklung geeigneter Lebensräume. Der Klimawandel stellt dabei in mehrfacher Hinsicht neue Anforderungen an eine naturverträgliche und zukunftsorientierte Steuerung der Landnutzung, da die Konkurrenz um Flächen weiter zunehmen wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien zu Zwecken des Klimaschutzes, insbesondere aber die Verwendung von Biomasse zur Energiegewinnung führt regional zu einer Intensivierung der Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft.
Zur Sicherung der biologischen Vielfalt ist es notwendig, bei naturschutzfachlichen Entscheidungen die direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, auf der konzeptionellen und planerischen Ebene die erforderlichen Ziele zu benennen und konkrete Maßnahmen vorzubereiten. Der Landschaftsplanung kommt dabei als flächendeckendem Instrument des Naturschutzes besondere Bedeutung zu (siehe Indikator RO-R-1). Die Landschaftsprogramme übernehmen auf Ebene der Bundesländer wichtige koordinierende Funktionen und setzen Prioritäten bei der Festlegung landesweit bedeutsamer Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes. Sie enthalten neben programmatischen Zielsetzungen und Leitlinien für die Naturschutzpolitik eines Bundeslandes auch raumkonkrete Darstellungen beispielsweise zum landesweiten Biotopverbund oder zu naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebieten. Für Planungsregionen beziehungsweise Landkreise oder Regierungsbezirke werden Landschaftsrahmenpläne erstellt. Sie konkretisieren die Vorgaben der Landschaftsprogramme, enthalten Vorschläge zur Festlegung von Vorranggebieten und treffen regionsspezifische Aussagen.
Die Regelungen der einzelnen Landesnaturschutzgesetze zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen sind allerdings uneinheitlich. So verzichten die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das Saarland und seit 2010 auch Hessen auf die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen.128 Teilweise führt die aktuelle Rechtslage auch dazu, dass ältere Landschaftsprogramme nicht mehr fortgeschrieben werden müssen. Der Fortschreibungsturnus der Landschaftsrahmenpläne ist ebenfalls unterschiedlich. Nach wie vor gilt jedoch, dass Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne die zentrale planerische Ebene darstellen, auf der die aus dem Klimawandel resultierenden Anforderungen an die Landschaftsplanung und den Naturschutz verankert werden können.
Eine Auswertung der 16 Landschaftsprogramme der Länder sowie der verfügbaren Landschaftsrahmenpläne – im Jahr 2020 waren dies 155 – zeigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die daraus resultierenden planerischen Anforderungen zwar noch keine breite Berücksichtigung finden, jedoch haben klimawandelbezogene Aussagen in den analysierten Planwerken im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 bereits deutlich zugenommen. So finden der Klimawandel sowie Themen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Fragen inzwischen in etwas mehr als drei Viertel (76 %) der Landschaftsprogramme Erwähnung. Dabei wurde für den Klimaschutz die Berücksichtigung von Flächen mit Speicher- und Senkenfunktion für Kohlenstoff in den Plänen ausgewertet. Demgegenüber lässt die deutliche Mehrzahl der Planwerke Beschreibungen konkreter Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt bislang vermissen. Auf dem Stand des Jahres 2020 werden nur in rund 22 % der Landschaftsrahmenpläne einzelne naturschutzfachliche Ziele und Maßnahmen zumindest zum Teil mit dem Klimawandel begründet. Auf Grundlage der vorgenommenen Analysen sind detaillierte Aussagen zur fachlich-inhaltlichen Tiefe der Berücksichtigung des Klimawandels in den Planwerken nicht möglich. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Landschaftsplanung auf Ebene der Länder und Regionen mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels bislang nur in geringem Umfang zukunftsweisende Aussagen zu konkreten Zielen und Maßnahmen trifft.
128 - Lipp T. 2016: Landschaftsrahmenplan. In: Riedel W., Lange H., Jedicke E., Reinke M. (Hg.): Landschaftsplanung. 3. Aufl. Springer. Berlin: 237-249. Landesportal Schleswig-Holstein 2021: Landschaftsrahmenplanung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landschaftsplanung/lp_03_Landschaftsrahmenplanung.html
Kategorien der Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und -rahmenplänen
1 Klimawandel beziehungsweise klimawandelrelevante Flächen (mit Speicher- und Senkenfunktion für Kohlenstoff) werden im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Fragen erwähnt.
2 Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt werden beschrieben.
3a Einzelne naturschutzfachliche Ziele und Maßnahmen werden unter anderem mit dem Klimawandel begründet.
3b Einzelne naturschutzfachliche Ziele und Maßnahmen werden ausschließlich oder vorwiegend mit dem Klimawandel begründet.