Umweltbundesamt

Home > Themen > Wirtschaft | Konsum > Produkte > Schadstoffe in Produkten > Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
Quelle: AllebaziB / Fotolia.com

Schadstoffe in Produkten werden in verschiedensten Rechtstexten reguliert. Dabei handelt es sich zum einen um Regelungen, die am Stoff (der Chemikalie) ansetzen, zum anderen um Regelungen, die am Produkt ansetzen. Dementsprechend werden sie entweder dem Stoff- oder dem Produktrecht zugerechnet - teilweise auch dem Abfallrecht, sofern Schadstoffe erst bei der Abfallbehandlung relevant sind.

17.02.2016

Generell gilt, dass ein Produkt alle Anforderungen erfüllen muss, die in den relevanten Regelwerken gestellt werden. Die Anforderungen an ein Produkt finden sich somit nicht an einer übergeordneten Stelle zusammengefasst.

Folgende Regelungen fallen teilweise oder vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums und zu diesen arbeitet das Umweltbundesamt. Andere Regelungen für weitere Produktgruppen beziehungsweise weitere Bereiche des Chemikalienrechts fallen beispielsweise in die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums, des Arbeitsministeriums oder des Wirtschaftsministeriums.

Stoffrecht

  • REACH-Verordnung
  • POP-Verordnung
  • Biozid-Verordnung
  • Regelungen für F-Gase und FCKW
  • Decopaint-Richtlinie
  • ...

Produktrecht/ Abfallrecht

  • RoHS-Richtlinie/ ElektroG / ElektroStoffV
  • Regelungen für Bauprodukte
  • ELV-Richtlinie/ AltfahrzeugV
  • Batterie-Richtlinie/BattG
  • Verpackungs-Richtlinie/ VerpackG
  • ...

 Die Marktaufsicht liegt im Aufgabenbereich der Bundesländer.

 

Links

  • Deutsche Rechtstexte im Internet
  • Europäische Rechtstexte im Internet
  • Bundesinstitut für Risikobewertung
  • Produktsicherheitsportal der BAuA
  • EU-Schnellwarnsystem RAPEX (auf Englisch)
  • EU-Export Helpdesk (auf Englisch)
Artikel:

Schlagworte:
 Produkt  Chemikalie  Biozid-Verordnung  REACH  POP-Übereinkommen  Altfahrzeugverordnung  Elektrogesetz  Bauprodukte  Batteriegesetz  F-Gase  Verpackungsverordnung  Schadstoffe in Produkten  Besonders besorgniserregende Stoffe Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 03.12.2019):https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/schadstoffe-in-produkten/rechtliche-regelungen