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Luft, Verkehr

Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid


Luftreinhaltepläne sind aufzustellen, wenn Grenzwerte einschließlich definierter Toleranzmargen in einem bestimmten Jahr nicht eingehalten wurden (⁠BImSchG⁠ 2002, § 47 Abs. 1). Sie legen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen fest. Luftreinhaltepläne sind entsprechend den von der Kommission festgelegten Modalitäten in Form von ausgefüllten Fragebogen zwei Jahre nach dem Jahr der Überschreitung der Kommission vorzulegen, die diese Pläne regelmäßig überprüft.

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Reihe
Texte | 22/2007
Seitenzahl
193
Erscheinungsjahr
Juni 2007
Autor(en)
Volker Diegmann, Florian Pfäfflin, Dr. Götz Wiegand, Heike Wursthorn, Frank Dünnebeil, Hinmrich Helms, Udo Lambrecht
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
204 42 222
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
6446 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Aktionsplan  Ausbreitungsrechnung  Ballungsraum  Bestandsaufnahme  Durchfahrtsverbot  Emission  Emissionsminderung  Evaluierung  Flottenerneuerung  Fristverlängerung  Grenzwert  Hotspot  Immissionsbelastung  Immissionsschutz  Kennzeichnungsverordnung  Kfz-Verkehr  Luftqualitätsplan  Luftreinhaltung  Luftschadstoff  Maßnahme  Maßnahmenschema  Minderungspotenzial  Modellrechnung  NO2  PM10  Potenzialabschätzung  Prognose  Quellanalyse  Ruß  Standardisierte Maßnahmen  Stickstoffoxid  Tempo 30  Tempo 40  Umweltorientiertes Verkehrsmanagement (UVM)  Umweltpolitische Instrumente  Umweltzone  Vergleichsuntersuchung  Verkehrsemission  Verursacheranalyse  Wirksamkeit  Wirksamkeitsnachweis  Wirkung Zusatzbelastung  Luftreinhalteplanung  Luftgüte  Luftreinhalteplan  Luftreinhaltemaßnahme  Bundesimmissionsschutzgesetz

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 27.06.2014):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/massnahmen-zur-reduzierung-von-feinstaub