Waschmaschinen und Waschtrockner
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2014 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Waschmaschinen und Waschtrockner verpflichtend ein.
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2014 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Waschmaschinen und Waschtrockner verpflichtend ein.
Waschmaschinen haben bereits seit 1998 eine Energieverbrauchskennzeichnung. Da es seit einigen Jahren eine rasante Verbesserung der Energieeffizienz gibt, wurde die Energieverbrauchskennzeichnung bei Waschmaschinen 2021 angepasst und die A bis G Klassen eingeführt, wodurch in der Einführungsphase die meisten Geräte zunächst in der Effizienzklasse B zu finden sind. Neben der Schleuderwirkungsklasse befindet sich auf der Kennzeichnung auch die Geräuschentwicklung beim Schleudern. Zusätzlich wird neben der Beladungsmenge im Programm “eco 40 – 60“ auch die Dauer dieses Programms, der Energieverbrauch bei 100 Waschzyklen und der Wasserverbrauch pro Zyklus angegeben.
In die Bewertung der Energieeffizienz fließen nun neben dem Programm “eco 40 – 60“ mit voller Beladung auch die halbe und die viertel Beladung der Nennkapazität ein: Waschgänge mit niedrigeren Temperaturen werden nämlich immer häufiger genutzt, aber oft werden die Maschinen nicht immer voll beladen.