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Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“)

Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.

26.05.2025

Entwicklung in Deutschland seit 1995

Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).

Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht worden ist (siehe Abb. „Emissionen fluorierter Treibhausgase“, Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“ und Abb. „Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase“).

In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, was sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken wird. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben stiegen bis 2019 und werden jetzt kontinuierlich sinken.

Diagramm: Die F-Gas-Emissionen (im CO2-Äqui.) stiegen von 12,3 Mio. t. in 1990 an, erreichten 1995 ihr Maximum (16,0 Mio. t.), gefolgt von einem Abfall 1999 & 2000 und Wiederanstieg bis auf 14,6 Mio. t in 2016/2017. Seitdem sinkende Emissionen auf 9,0 Mio. t in 2024.

Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“)
Quelle: Umweltbundesamt

Die Tabelle listet die Emissionen von neun Treibhausgasen von 1990 bis 2024 auf und nennt die jährliche Veränderung zum Basisjahr.

Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien
Quelle: Umweltbundesamt

Diagramm: In der Aufteilung der F-Gas-Emissionen nach Anwendungen und Produkten sieht man zwischen 1990 und 2024 eine Verschiebung weg von der F-Gas- und Metallproduktion hin zu Kälte- und Klimaanlagen, die im Jahr 2024 ca. 2/3 der Emissionen ausmachen

Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase
Quelle: Umweltbundesamt

Bedeutung von F-Gasen

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das ⁠Klima⁠ aus, der Effekt ist bis zu 23.500-mal höher als bei Kohlendioxid. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen.

Herkunft von F-Gasen

Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte ⁠Nebenprodukte⁠ freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher ⁠FCKW⁠, die die stratosphärische Ozonschicht zerstören.

Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen.

Rechtsvorschriften

Fluorierte Treibhausgase unterliegen wegen ihres hohen Treibhauspotenzials europäischer und nationaler Reglementierung. Auf europäischer Ebene ist das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der Verordnung (EU) 517/2014 und der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Die Verordnung gilt seit dem 01.01.2015 und ersetzt die bisherige Verordnung(EG) 842/2006.

Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung).

Links

  • Thema: Fluorierte Treibhausgase und FCKW
  • Thema: Treibhausgas-Emissionen
  • Thema: Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • UBA/BMWK: Gemeinsame Pressemitteilung 11/2025
  • UBA Data Cube • Emissionen von F-Gasen

Publikationen

  • Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2024
Artikel:

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 28.05.2025):https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-fluorierter-treibhausgase-f-gase