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EU-Richtlinie zu Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen

Autobahn bei Sonnenuntergang

Mehr als 90% aller in Deutschland zugelassenen PKW besitzen eine Klimaanlage
Quelle: ARTENS / Fotolia.com

Seit Januar 2011 verbietet die EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Klimaanlagen neuer Pkw-Typen, ab 1. Januar 2017 für alle neuen Pkw. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss nun schrittweise ersetzt werden.

19.07.2022

In Fahrzeugklimaanlagen wurde bisher als Kältemittel das fluorierte ⁠Treibhausgas⁠ Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet seit dem 1. Januar 2017 den Einsatz von Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss dort nun ersetzt werden.

Betroffene Fahrzeugklassen

Die Richtlinie 2006/40/EG gilt derzeit nur für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1, Gruppe I. Diese Fahrzeugklassen sind nach der Richtlinie 2007/46/EG wie folgt definiert:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
  • Kraftfahrzeuge der Klasse N1, Gruppe I: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und einer Fahrzeugmasse (Bezugsmasse) ≤ 1,305 Tonnen.

Zur Klasse M1 zählen vor allem Pkw und Kleinbusse, aber auch Sonderfahrzeuge wie Wohnmobile, Kranken- und Leichenwagen und beschussgeschützte oder rollstuhlgerechte Fahrzeuge. Zur Klasse N1, Gruppe I gehören kleinere Nutzfahrzeuge wie Kleintransporter, aber auch Sonderfahrzeuge wie Wohnanhänger.

Dichtheitsanforderungen an Klimaanlagen

Die Richtlinie 2006/40/EG regelt zudem, dass seit 5. Januar 2010 alle neuen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, Gruppe I, deren Klimaanlagen noch Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 enthalten, nur dann zugelassen werden, wenn

  • bei Systemen mit einem Verdampfer: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 40 Gramm pro Jahr fluorierte Treibhausgase beträgt.
  • bei Systemen mit zwei Verdampfern: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 60 Gramm pro Jahr beträgt.

Der harmonisierte Leckage-Erkennungstest ist beschrieben in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.706/2007 der Kommission vom 21. Juli 2007 zur Festlegung eines harmonisierten Verfahrens für die Messung von Leckagen.

Weitere Anforderungen an mobile Klimaanlagen

Zusätzlich gilt für Klimaanlagen von Fahrzeugen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/40/EG fallen, die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). In Paragraf 3 Absatz 3 ChemKlimaschutzV wird für die Wartung und Reparatur bestimmt, dass eine Klimaanlage, aus der eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur dann wiederbefüllt werden darf, wenn die Undichtigkeiten zuvor beseitigt wurden.

Emissionsraten von Pkw Klimaanlagen

Im Jahr 2001 ermittelte eine Studie für das Umweltbundesamt Emissionsraten für R134a aus Pkw-Klimaanlagen.

Links

  • Pkw-Kältemittel und Richtlinie 2006/40/EG im Bundestag

    Antwort auf Kleine Anfrage 25.April 2019 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 08.April 2019 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 18. Januar 2019 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 21.März 2017 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 27. Mai 2016 (PDF) Beschluss des Bundestages vom 17. März 2016 Antwort auf Kleine Anfrage 4. August 2015 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 21. Januar 2015 (PDF) Antwort auf Schriftliche Frage Nr. 51 15. Dezember 2014 Antwort auf Kleine Anfrage 17. Oktober 2014 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 28. April 2014 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 3. April 2014 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 27. Juni 2013 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 28. Februar 2013 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 14. November 2012 (PDF) Antwort auf Schriftliche Frage Nr. 140 12. Oktober 2012 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 1.März 2012 (PDF) Beschluss des Bundestages 16. Dezember 2010 (PDF) Antwort auf Kleine Anfrage 24. Juni 2010 (PDF)

Links

  • EU-Richtlinie 2006/40/EG über Autoklimaanlagen
  • EU-Verordnung 706/2007/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Automobilklimaanlagen mit fluoriertem Kältemittel
  • Autoklimaanlagen mit Kältemittel CO2

Publikationen

  • Emissionen des Kältemittels R 134a aus mobilen Klimaanlagen
Artikel:

Schlagworte:
 Internationaler Klimaschutz  Teilfluorierter Kohlenwasserstoff  Kältemittel  Klimaanlage  Europäische F-Gase-Verordnung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 09.01.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-richtlinie-zu-emissionen-aus-pkw-klimaanlagen