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Kommission Gesundheitsschädlinge - Infektionsschutzgesetz

Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke
Quelle: James Gathany via CDC

Wanderratte

Wanderratte
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Pharaoameisen

Pharaoameisen
Quelle: Anne Krüger / UBA

Bettwanze

Bettwanze
Quelle: © smuay / Fotolia

Hausratten in Nestbox

Hausratten in Nestbox
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Kopflaus

Kopflaus
Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank

Flöhe

Flöhe
Quelle: © CDC / DVBID / BZB

Rötelmaus

Rötelmaus
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Schildzecken

Schildzecken
Quelle: © luise / www.pixelio.de

Rotkopfameise

Rotkopfameise
Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5

Schaben auf einer Klebefalle

Schaben
Quelle: Carola Kuhn / UBA

Die Kommission Gesundheitsschädlinge (lang: Kommission zur Bewertung der gemäß Paragraph 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geprüften Entwesungsmittel und -verfahren sowie der Wirksamkeit von Mitteln und Verfahren gegen Hygieneschädlinge) berät das Umweltbundesamt in seinen Aufgaben nach Paragraph 18 IfSG sowie im Bereich des Managements von Gesundheitsschädlingen.

27.08.2024

Hintergrund

Per Definition sind Gesundheitsschädlinge Tiere, die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können. Für behördlich angeordnete Maßnahmen regelt der Paragraph 18 IfSG ihre Bekämpfung.

⁠Klimawandel⁠, globaler Warenverkehr sowie hohe Bevölkerungsdichten und Reiseaufkommen führen weltweit zur vermehrten Ausbreitung von Schädlingen. Einige davon können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen (Vektoren) und erfordern eine behördlich angeordnete Bekämpfung, die in Deutschland bei behördlich angeordneten Maßnahmen durch das IfSG, Paragraphen 16 und 17, geregelt wird. Es dürfen dann, bis auf wenige Ausnahmen, nur Produkte, Fallen und Köderstationen verwendet werden, die gemäß Paragraph 18 IfSG anerkannt sind.

Grundpfeiler der Anerkennung sind die Bewertungen der Wirksamkeit, Umweltrisiken und gesundheitlichen Auswirkungen. Alle anerkannten Produkte, Fallen und Köderstationen werden vom Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) in der § 18 Liste IfSG im Internet veröffentlicht. Die § 18 Liste IfSG wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Ziele und Aufgaben

Die Kommission Gesundheitsschädlinge berät das UBA in folgenden Punkten:

  • Wirksamkeitsprüfungen und –bewertungen von Mitteln gegen Gliedertiere, Rodentiziden, Repellentien, und nicht-chemischen Bekämpfungsmethoden gegen Gesundheits- und Hygieneschädlinge
  • Forschung und Bereitstellung von Informationen zu Resistenzen gegenüber den oben genannten Produkten
  • Entwicklung von biozidfreien Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
  • Empfehlungen zum Einsatz von Produkten und Methoden, einschließlich dem Erkennen von Indikationslücken, d.h. dem Fehlen von Produkten bezogen auf Zielorganismus und Anwendungsbereich
  • Sammeln und Bereitstellen von Informationen über Verbreitung und Vorkommen von einheimischen und neu in Deutschland auftretenden Gesundheitsschädlingen
  • Entwicklung von Strategien zur nachhaltigen Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen

Geschichte und Zusammensetzung der Kommission

Die in die Kommission berufenen Expert*innen, ständige Gäste und UBA-Mitarbeitende tauschen sich zu aktuellen Problemen, dem wissenschaftlichen Stand und der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung von Produkten und nicht-chemischen Alternativen zur Nage- und Gliedertierbekämpfung aus. Ursprünglich war die Kommission im Bundesgesundheitsamt angesiedelt und wurde nach dessen Auflösung in das UBA überführt. Die Federführung des organisatorischen Ablaufs der Anerkennung von Produkten und Verfahren nach Paragraph 18 IfSG lag bis 2017 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und ging danach ebenfalls auf das UBA über. Der*die Präsident*in des UBA beruft Expert*innen als ehrenamtliche Kommissionsmitglieder für eine dreijährige Sitzungsperiode. Als ständige Gäste nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Gesundheit (⁠BMG⁠) des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (⁠BMEL⁠), des Bundesinstituts für Risikobewertung (⁠BfR⁠), des Robert Koch-Instituts (⁠RKI⁠), des Julius Kühn-Instituts (JKI), des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Zentralkrankenhauses der Bundeswehr zusammen mit Wissenschaftler*innen des UBA an den vertraulichen Sitzungen teil. Die Sitzungen finden bis zu zweimal jährlich statt.

Mitglieder der Kommission

Dipl.-Biol. Kai Gloyna, Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitzender)

Prof. Michael Faulde, Bundesministerium der Verteidigung

Dr. Rainer Oehme, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Dr. Lutz Fischer, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dr. Kohelia Choudhury, Institut für Hygiene und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsstelle

FG IV 1.4

Links

  • Infektionsschutzseite UBA
  • Prüflabor Gesundheitsschädlinge
  • § 18 Liste IfSG ohne Desinfektionsmittel
  • Non-Chemical Alternatives for Rodent Control (NoCheRo)
  • Vektoren und Reservoirtiere als Infektionskrankheitsüberträger
  • Risikokarte für humane Puumala-Hantavirus Infektionen
  • Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit (2023)
  • Infektionen durch Schildzecken, Stechmücken und Nagetiere
  • Asiatische Tigermücke
  • Vorsicht vor Schildzecken
  • Themenheft Gesundheitsschädlinge Bundesgesundheitsblatt

Dokumente

  • UMID - Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
  • Impact of climate change on vector- and rodent-borne infectious diseases
Artikel:

Schlagworte:
 Gesundheitsschädlinge  Hygieneschädlinge  Bekämpfung  § 18 Infektionsschutzgesetz  Vektoren  Nagetiere  Wirksamkeit  Gliedertier Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 21.10.2024):https://www.umweltbundesamt.de/kommission-gesundheitsschaedlinge