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DDT

Strukturformel von DDT

Strukturformel von DDT
Quelle: Umweltbundesamt

16.08.2021

Dichlorodiphenyltrichloroethane (⁠DDT⁠) (CAS-Nr. 50-29-3) ist ein ⁠Insektizid⁠.

Rechtlicher Hintergrund

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von DDT sind in Deutschland seit 1972 durch das sog. DDT-Gesetz verboten. Es ist in Anlage B (Beschränkung) des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ und in Anhang I der ⁠EU POP-Verordnung⁠ ohne Ausnahmen gelistet. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.

Verwendung und Vorkommen in Erzeugnissen und Abfällen

DDT wurde während des Zweiten Weltkriegs häufig eingesetzt, um Soldaten und Zivilisten vor Malaria, Typhus und anderen durch Insekten übertragenen Krankheiten zu schützen. Nach dem Krieg wurde DDT weiterhin zur Krankheitsbekämpfung eingesetzt. DDT wird weiterhin in mehreren Ländern gegen Moskitos eingesetzt, um Malaria zu bekämpfen.

In Deutschland wird DDT nicht gezielt hergestellt und verwendet. DDT-Kontaminationen sind insbesondere in baulichen Holzkonstruktionen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zu erwarten, wo DDT-haltige Mittel bis 1989 in Innenräumen und auf Dachbalken eingesetzt wurden. Ebenso können bestehende Altlasten aus der ehemaligen Ablagerung auf Altdeponien zu schädlichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen.

Publikationen

  • Nationaler Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen
  • Anwendung von Passivsammlern in Überwachungsprogrammen gemäß WRRL und MSRL – Identifizierung von Kontaminationsschwerpunkten, Referenzstandorten und neuen Schadstoffen (AnPassa)
  • Gewässer in Deutschland
Artikel:

Schlagworte:
 DDT  Dichlordiphenyltrichloroethane  POP  Persistenter organischer Schadstoff  Stockholmer Übereinkommen  EU-POP-Verordnung  Stockholm-Konvention Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 04.01.2022):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/persistente-organische-schadstoffe-pop/ddt?parent=89813