Umweltbundesamt

Home > Finanzierung und Förderung von Gewässerrenaturierungen

  • Planung & Durchführung
  • Renaturierungsaspekte
  • Projektbeispiele

Finanzierung und Förderung von Gewässerrenaturierungen

Foto: Aktenordner mit Beschriftung „Fördermittel“, davor auf einem Tisch liegen Geld, Taschenrechner und Kugelschreiber.

Fördermittel für die Renaturierung von Gewässern
Die Finanzierung ist ein entscheidender Faktor bei der Realisierung von Fließgewässerrenaturierungen. Daneben sind vor allem Flächenverfügbarkeit und Akzeptanz der Betroffenen wichtig.
Quelle: DOC RABE Media / Fotolia

Renaturierungen von Fließgewässern kosten Geld, z. B. für Planung, Flächenankauf und Baumaßnahmen. Gerade für Kommunen als Maßnahmenträger sind diese Kosten häufig nur schwer zu stemmen. Hilfe bieten Programme zur Finanzierung und Förderung vom Bund, den Ländern und anderen Organisationen.

01.08.2022

Zu Beginn jeder Renaturierung stellt sich die Frage, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die Deckung der Projektkosten genutzt werden können. Die Kosten für Renaturierungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Mit kleineren Maßnahmen lassen sich bereits für ca. 10 € pro Gewässermeter deutliche Verbesserungen erzielen. Dem gegenüber stehen umfangreiche, technische Umbaumaßnahmen, die 600 € pro Gewässermeter und mehr kosten (Baur 2017).

Eine umfangreiche Erläuterung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten liefert das DWA-Merkblatt 610 "Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern".

 

Finanzierung von Renaturierungen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Eingriffe mit negativen Folgen für Natur und Landschaft sind gemäß ⁠Eingriffsregelung⁠ des Bundesnaturschutzgesetzes zu vermeiden oder zumindest auszugleichen bzw. zu kompensieren. Renaturierungsmaßnahmen können derartige Eingriffe ausgleichen. In diesem Fall trägt derjenige, der den Eingriff verursacht hat, die Kosten der Renaturierung. Renaturierungen lassen sich daher als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe finanzieren.

Finanzielle Synergien können insbesondere durch die Verknüpfung der ⁠Bauleitplanung⁠ und der Eingriffsregelung entstehen. Mit der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Planungshoheit für die Flächennutzung und die Bebauungsplanung. Kompensationsmaßnahmen können zur Finanzierung des Eigenanteils von förderfähigen Gewässerentwicklungsprojekten eingesetzt werden. Mehr dazu: Instrumente für Flächenbereitstellung und -management

Wasserabgaben

Wer ein Gewässer nutzt und dabei belastet, soll auch für die Behebung dieser Belastungen aufkommen. Gebühren für Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbeseitigung sind ein Beispiel für die Anwendung dieses Verursacherprinzips. Bei manchen Belastungen ist es jedoch schwierig, den Verursachenden zu bestimmen. Zum Beispiel rühren die Eintiefung eines Gewässers oder fehlende Strukturvielfalt aus einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen.

Die Bundesländer können Wasserentnahmeentgelte und Abwassergebühren erheben, deren Höhe und Verwendung sie selbst bestimmen. In Schleswig-Holstein werden beispielsweise Mittel aus Wasserabgaben dazu verwendet, Flächen anzukaufen und Gewässer naturnah zu gestalten (Grüne Liga 2018).

Am Inn werden Renaturierungsmaßnahmen zu 100 % vom lokalen Wasserkraftunternehmen finanziert. Rechtlich geregelt ist diese Finanzierung als Gegenleistung des Wasserkraftunternehmens für den ⁠Heimfall⁠ bzw. Notheimfall der Wasserkraftwerke. Mehr dazu: Inn: Mit gemeinsamen Zielen renaturieren

Renaturierung im Rahmen der ⁠Gewässerunterhaltung⁠

Kleine Renaturierungsmaßnahmen können im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden. Beispiele hierfür sind schonendes Krauten/Mähen oder das Belassen von Kies- und Steinsubstraten sowie ⁠Totholz⁠ in der Gewässersohle. Aber auch umfangreichere Baumaßnahmen lassen sich im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchführen. Dabei ist jedoch finanzierungstechnisch zwischen Gewässerunterhaltung und -umbau zu unterscheiden.

Für die Kosten der Gewässerunterhaltung kommen grundsätzlich die Unterhaltungspflichtigen auf. Sie können ihre Ausgaben z. B. durch Beiträge von Gewässeranliegern für die Grundstücksicherung decken. Die Beitragshöhe wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich berechnet. Oft spielen die Flächengröße, die Nutzungsart der Fläche oder die Menge des eingeleiteten Abwassers eine Rolle.

Für Renaturierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Gewässerunterhaltung stattfinden, ist eine zusätzliche Förderung mit öffentlichen Mitteln in der Regel nicht möglich (DVL 2010). Bei Renaturierungsmaßnahmen, die einen Gewässerumbau beinhalten und daher über eine reine Gewässerunterhaltung hinausgehen, ist die Situation anders. Hier beteiligen sich die Bundesländer durch die Gewährung von Zuschüssen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln (DVL 2010).

Mehr dazu: Naturnahe Gewässerunterhaltung als Renaturierungsmaßnahme

Synergie aus Wasserwirtschaft und Naturschutz finanziell nutzen

Auf nationaler bzw. europäischer Ebene existieren verschiedene Konzepte zum Schutz der Natur und Umwelt, z. B. ⁠Natura-2000⁠, bestehend aus der ⁠Fauna⁠-⁠Flora⁠-⁠Habitat⁠-Richtlinie und der ⁠Vogelschutzrichtlinie⁠, oder die EG-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (EG-WRRL) zur Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands von u. a. Fließgewässern. Häufig können die Ziele unterschiedlicher Konzepte auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, beispielsweise durch die Integration von Erhaltungszielen innerhalb eines Natura-2000-Gebietes in die Maßnahmenpläne der EG-WRRL. Für die Maßnahmenträger bedeutet dies eine Entlastung, z. B. durch anteilige Finanzierungen. Mehr dazu: Renaturierung der Murg durch Hochwasserschutz und Naturschutz gemeinsam gefördert

Beim sogenannten "Landshuter Modell" wurden – in enger Zusammenarbeit von Wasserwirtschaftsamt und Höherer Naturschutzbehörde in Niederbayern – "ökologische Entwicklungskonzeptionen" von beiden Behörden anteilig finanziert. Diese Konzeptionen vereinen die Gewässer- mit der Auenentwicklung. Ein Beispiel für die Anwendung des "Landshuter Modells" ist das Labertalprojekt.

Mehr dazu: Naturschutz und Gewässerentwicklung – ein schönes Paar

Fördermöglichkeiten für Renaturierungen

Für die Finanzierung einer Renaturierung ist es wichtig geeignete "Fördertöpfe" zu erkennen und zu erschließen (DVL 2010). Über Förderungen durch die EU, den Bund, die einzelnen Bundesländer, als auch regionale Stiftungen, Patenschaften und Sponsoren eröffnen sich viele Möglichkeiten Renaturierungsmaßnahmen zu finanzieren.

Länderspezifische Förderprogramme

Wasserwirtschaft und Naturschutz sind in Deutschland weitestgehend Sache der Bundesländer. Daher sind sie primär für die Förderung von Renaturierungen verantwortlich. Jedes Bundesland hat dafür eigene Förderprogramme, die genutzt werden können (⁠UBA⁠ 2015).

Beispiele für länderspezifische Förderprogramme (Stand 2019):

  • Baden-Württemberg bietet einen Förderwegweiser für naturnahe Gewässerentwicklung und eine Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw).
  • Bayern unterstützt wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden könnten. Die Förderung kann bis zu 90 % betragen.
  • Berlin unterstützt im Rahmen des Programms BENE Projekte zur nachhaltigen Entwicklung (inkl. Renaturierungen von Gewässern und Uferbereichen) durch Fördermittel des EU-Programms EFRE.
  • In Brandenburg ist die Förderrichtlinie für naturnahe Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes relevant. Finanziert werden Maßnahmen im Wesentlichen über das EU-Programm ⁠ELER⁠ (teilweise bis zu 100 %).
  • Die Hansestadt Bremen fördert Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL aus Abwasserabgaben und zusätzlich über das EU-Programm EFRE. Zuständig ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
  • Die Hansestadt Hamburg fördert hauptsächlich durch den Landeshaushalt. Zusätzlich ist eine Kofinanzierung durch Fördermittel der EU (ELER) und durch naturschutzfachliche Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen möglich. Zuständig ist die Behörde für Umwelt und Energie – Wasserwirtschaft.
  • Hessen: Über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen lassen sich Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz fördern. Das Förderprogramm "Naturnahe Gewässer" unterstützt ebenso Renaturierungsmaßnahmen. Weitere Möglichkeiten bieten sich durch Ökopunkte, Kompensationsmaßnahmen, Fischereiabgaben und Gewässernachbarschaften. Diese und weitere Fördermöglichkeiten sind in einer Förderfibel beschrieben. Mit dem Programm "100 Wilde Bäche für Hessen" unterstützt das Land Hessen Kommunen beim Flächenmanagement, der Projektsteuerung und -planung sowie der organisatorischen Abwicklung von Renaturierungsmaßnahmen – vom Förderantrag bis zur Bauabnahme.
  • Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Maßnahmen durch die Förderrichtlinie zur Maßnahmenumsetzung für Gewässerrenaturierungsprojekte und Projekte nach FFH-RL. Förderrichtlinie der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF)
  • Schwerpunkt der Förderung in Niedersachsen ist das Bau- und Finanzierungsprogramm der Wasserwirtschaft "Fließgewässerentwicklung FGE". Hinweise zur Förderung der Fließgewässer finden sich unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/foerderprogramme/fli....
  • Eine vollständige Übersicht über die Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen liefert eine entsprechende Förderfibel. Ihr liegt die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie zu Grunde. Hilfestellung geben auch die "Anleitung für die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen" und das Dokument "Förderprogramme und weitere Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung in NRW".
  • In Rheinland-Pfalz können alle Maßnahmen, die zur Regenerierung der Fließgewässer beitragen, über die Aktion Blau Plus mit bis zu 90 % der Projektkosten gefördert werden. Für den elektronischen Antrags- und Bewilligungsprozess zur Förderung der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz steht das Fachverfahren MIP-Förderung (Mittelfristiges Investitionsprogramm der Wasserwirtschaft) zur Verfügung.
  • Das Saarland unterstützt strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern in Form von Zuschüssen bis zu 90 % (bis zu 95 % bei interkommunaler Zusammenarbeit). Dem liegt die Förderrichtlinie des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung zu Grunde.
  • Sachsen gewährt Zuschüsse zu Projektförderungen in Form von Anteilsfinanzierungen oder Festbetragsfinanzierungen. Die Regelförderquote beträgt 75 % . Dem liegt die Förderrichtlinie zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes zu Grunde.
  • Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte hauptsächlich durch Fördermittel der EU (ELER), kofinanziert durch Landesmittel. Des Weiteren sind Förderungen über den Europäischen Fischereifond (EMFF) möglich. Informationen unter https://wrrl.sachsen-anhalt.de/finanzierung/.
  • Grundlage der Förderung in Schleswig-Holstein sind die Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und zur naturnahen Gestaltung von Fließgewässern, Wiedervernässung von Niedermooren.
  • Thüringen fördert Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung im Rahmen der AKTION FLUSS. Dem liegt die Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung zu Grunde. Weitere Informationen bietet die Website: Wie unterstützt der Freistaat Thüringen die Umsetzung der EU-WRRL?

Für die Erläuterung der Fördermodalitäten und -richtlinien in den einzelnen Bundesländern stehen die jeweiligen Fachdienststellen zur Verfügung. Mehr dazu: Landesbehördliche Informationen und Kontakte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Bundesförderungen

  • chance.natur – Bundesförderung Naturschutz
  • Bundesprogramm Biologische Vielfalt
  • Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
  • Bundesprogramm Blaues Band Deutschland – Förderprogramm Auen

EU-Förderinstrumente

Wegen der hohen Kosten beteiligt sich die EU an der Förderung von Gewässerrenaturierungen. Die Förderung erfolgt nicht aus einem eigens eingerichteten Topf, sondern aus den bestehenden Fonds der EU (DVL 2010).

Die Nutzung dieser Fonds setzt immer eine Kofinanzierung durch den Bund oder die Länder voraus. Die Verwaltung von Mitteln aus den EU-Fonds erfolgt durch die Bundesländer und oft in Form spezieller Landesprogramme. Dabei können die Länder selbst über die Programmschwerpunkte entscheiden. Die wichtigsten drei EU-Fonds und Instrumente für die Förderung von Gewässerrenaturierungen sind (Stand 2018):

  • EFRE: Der Europäische Fond für regionale Entwicklung hat zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern. Er trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens und dem Umweltschutz bei. Projekte zur Umweltsanierung – unter die auch Fließgewässerrenaturierungen fallen können – sind darüber direkt förderfähig (EK 2018a).
  • ELER: Der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums hat u. a. als Ziel, den Schutz von Umwelt und ländlichem Raum durch eine Unterstützung der Landbewirtschaftung zu erreichen. Renaturierungsprojekte im Zusammenhang mit umweltverträglichem Tourismus sind im Rahmen von ELER indirekt förderfähig (EK 2018b).
  • EMFF: Der Europäische Meeres- und Fischereifond fördert Renaturierungsmaßnahmen sowie den Rück- und Umbau von Querbauwerken, um eine ⁠Gewässerdurchgängigkeit⁠ für Fische zu erreichen (EK 2018c).
  • Förderprogramm LIFE+: Dieses eigenständige Finanzierungsinstrument der EU dient dem Natur- und Umweltschutz (⁠BMU⁠ 2018). Darunter fallen auch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei werden z. B. Projekte zur Entwicklung von ⁠Natura-2000⁠-Gebieten gefördert. Das Hauptziel ist es, Flächen für den Naturschutz zu sichern, auf diesen Flächen Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen und hierdurch gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu fördern. Im Regelfall übernimmt die EU 50–75 % der Kosten. Über LIFE+ werden Modellprojekte gefördert, die nicht aus anderen EU-Fonds finanziert werden können. Die restlichen Aufwendungen werden von Seiten der Bundesländer und der Akteure im Projekt erbracht. Mehr dazu: Murg: Gewässerökologie in Rastatt – gefördert von EU, Land und Stadt
  • Die Europäische Investitionsbank (EIB) gewährt dem öffentlichen und privaten Sektor Darlehen zur Finanzierung von Maßnahmen, die im europäischen Interesse liegen. Darunter fallen auch Umweltschutzmaßnahmen. So erhält beispielsweise der milliardenschwere Emscher-Umbau finanzielle Unterstützung durch die EIB (WAZ 2017).

Förderung durch Stiftungen

Die Stiftungslandschaft ist vielfältig und reicht von einigen großen, bundesweiten Stiftungen über Landesstiftungen bis hin zu einer Vielzahl regional tätiger Stiftungen. Bei den Stiftungen wird zwischen fördernden und operativ tätigen Stiftungen unterschieden. Bei fördernden Stiftungen können Förderanträge für eigene Projekte gestellt werden. Operativ tätige Stiftungen setzen eigene Projekte um und zahlen in der Regel kein Geld an andere Projektträger aus. Bisweilen greifen sie jedoch Projektideen auf und setzen diese eigenständig um.

Bei der Suche nach einer passenden Stiftung kann die Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen helfen. Beispielsweise fördert die Allianz Umweltstiftung kleinere bis mittlere Projekte zur Entwicklung und Erhaltung von Gewässern. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) fokussiert sich in ihrem Förderbereich "Lebendige Flüsse" ebenfalls auf die Gewässerentwicklung.

 

Sonstige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Förderung über den Arbeitsmarkt

Das Ziel von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Ein-Euro-Jobs ist es, Langzeitarbeitslose und schwer zu vermittelnde Arbeitslose wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Dabei ist das öffentliche Interesse an den Maßnahmen für die Förderung dieser Arbeitsplätze entscheidend. Gewässerentwicklungsmaßnahmen stehen im öffentlichen Interesse. Sie gehören daher zu einer Möglichkeit für den Einsatz von Arbeitskräften des sogenannten "zweiten Arbeitsmarktes". Die Förderung erfolgt dabei in der Regel auf Antrag bei den Arbeitsagenturen. Sie regeln die Dauer der Maßnahme, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des Eigenanteils an den Lohnkosten, die der Maßnahmenträger zu leisten hat.

Beispiel: Gewässerentwicklungs- und Beschäftigungsprojekt Weser-Werre-Else

Patenschaften

Eine weitere Möglichkeit für die Unterstützung von Renaturierungen ist die Vergabe von Patenschaften. Schulklassen, Vereine oder Nachbarschaften können z. B. für einen Bachabschnitt eine Patenschaft übernehmen. Die Bachpatinnen und-paten setzen sich für den Schutz ihres "Patenkindes" durch ihre Arbeitskraft oder finanzielle Mittel ein. Ihre Aktionen wie z. B. Gewässeruntersuchungen, Bepflanzungen oder Ufergestaltungen helfen, kleinere Maßnahmen umzusetzen. Die bachpatenschaftlich Aktiven wiederum haben Spaß an der gemeinschaftlichen Arbeit und können die sichtbaren Ergebnisse ihres Schaffens an "ihrem" Gewässer genießen (DVL 2010).

Beispiel: Bachpatenschaft in Hamburg

Sponsoren

Als finanzielle oder materielle Sponsoren für Renaturierungsprojekte eignen sich besonders regional verankerte Unternehmen. Bei einer guten Öffentlichkeitsarbeit kann dabei das positive Image einer Renaturierungsmaßnahme auf das Unternehmen transferiert werden. Das Sponsoring kann dabei z. B. einen einmaligen Geldbetrag, eine mehrjährige Patenschaft, Material oder Maschinen für einen Arbeitseinsatz oder Bürodienstleistungen umfassen (DVL 2010).

Beispiel: Renaturierung der Nidda – Kostendeckung teilweise über einen Sponsorenpool

Lotterie

Die Einnahmen aus Lotterien wie Bingo!, Glücksspirale und Umweltlotterie GENAU werden von den Bundesländern zur Förderung von Projekten im Natur- und Umweltschutz genutzt. Dabei werden die jährlichen Überschüsse aus dem Glücksspielmonopol in der Regel über Landesstiftungen – z. B. die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt – ausgeschüttet, oder Zusatzgewinne für Umwelt- und Naturschutzprojekte vorgesehen.

Gelegenheiten ergreifen und Chancen nutzen

Oftmals bieten sich Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Aktivitäten an (z. B. Renaturierung im Nachgang von Kiesabbau), die die Kosten auf mehrere Schultern verteilen. Daher empfiehlt es sich, die Flussrenaturierung in Projekte zur Hochwasserrisikominderung, Wasserkraft, Schiffbarkeit, Stadterneuerung, Immobilienentwicklung usw. zu integrieren. Mehr dazu: Fulda: Kommunen teilen sich Kosten naturnahen Hochwasserschutzes

Literaturangaben

  • Baur, W. H. (2017): Renaturierung kleiner Fließgewässer mit ökologischen Methoden - Anleitung zum konkreten Handeln, 2. Auflage, LFVBW GmbH.
  • ⁠BMUV⁠ – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2018): LIFE – Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt.  (aufgerufen am 03.05.2018)
  • DVL – Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (2010): Kleine Fließgewässer kooperativ entwickeln. Erfolgsmodelle für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. DVL-Schriftenreihe "Landschaft als Lebensraum" , Heft 17
  • DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (2010): Merkblatt DWA-M 610 – Neue Wege der Gewässerunterhaltung: Pflege und Entwicklung von Fließgewässern. DWA, Hennef Juni 2010.
  • EK – Europäische Kommission (2018a): Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. (aufgerufen am 03.05.2018)
  • EK – Europäische Kommission (2018b): Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020. (aufgerufen am 03.05.2018)
  • EK – Europäische Kommission (2018c): Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF). (aufgerufen am 03.05.2018)
  • Grüne Liga (2018): Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserentnahmeentgelt
  • ⁠UBA⁠ – Umweltbundesamt (2015): Raum- und fachplanerische Handlungsoptionen zur Anpassung der Siedlungs- und Infrastrukturen an den Klimawandel – Ergänzungsmodul: Fördermöglichkeiten für Kommunen zur Umsetzung von räumlichen Anpassungsmaßnahmen (UBA-Text 38/2015).
  • WAZ – Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2017): EU-Gelder fließen zur Emscher (Artikel vom 13.07.2017, online aufgerufen am 02.05.2018)

Links Finanzierung

  • Finanzierung und Förderung von Gewässerrenaturierungen

    Rheinland-Pfalz – Aktion Blau Plus BMWi-Förderdatenbank DWA – Neue Wege der Gewässerunterhaltung EU-Kommunal-Kompass Bundesverband Deutscher Stiftungen Deutsche Umwelthilfe e.V. – Förderbereich „Lebendige Flüsse“ Allianz Umweltstiftung DVL – EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2020 DVL – Finanzierung von Natura 2000-Gebieten BfN – Fördermöglichkeiten für Naturschutz Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt

Artikel:

Schlagworte:
 Fluss  Fließgewässer  Renaturierung  Finanzierung  Förderung Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 28.08.2024):https://www.umweltbundesamt.de/finanzierung-foerderung-von?sprungmarke=finanzierung