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Aus für Cybutryn in Bootsanstrichen

Blaue Ruderboote

Wirksame Antifouling-Beschichtungen können auch ohne Biozide auskommen
Quelle: weerawath / Fotolia.com

Antifoulingprodukte mit dem Wirkstoff Cybutryn, auch bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, dürfen ab dem 27.01.2017 in der gesamten Europäischen Union nicht mehr vermarktet und verwendet werden. Dies hat die EU-Kommission beschlossen. Denn die Chemikalie, die Bootsrümpfe von Algen- und Muschelbewuchs freihalten soll, birgt unannehmbare Umweltrisiken.

04.05.2016

Dem Verbot ging ein Bewertungsprozess auf Grundlage der Biozid-Verordnung voraus, an dem sich auch das ⁠UBA⁠ umfangreich beteiligte. So wurde Cybutryn in einem UBA-geförderten Forschungsvorhaben im Sommer 2013 in einigen deutschen Freizeithäfen in besorgniserregenden Konzentrationen gemessen. In der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des UBA wurde die Giftigkeit des Wirkstoffes für Pflanzen und Kleinstlebewesen in Binnengewässern nachgewiesen. Das UBA rät deshalb, bereits ab sofort auf diese Produkte zu verzichten. Restmengen müssen bis spätestens 27.01.2017 ordnungsgemäß entsorgt werden, am besten bei Problemstoffsammelstellen. Cybutryn ist der erste Fall einer Nichtgenehmigung in dieser Produktgruppe aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken.

Links

  • Presse-Information
  • Welche Produkte enthalten Cybutryn? Website der BAuA
  • Welche Produkte enthalten Cybutryn? Website LimnoMar
  • UBA-Presseinfo von 2014: Gefährliche Substanz in Freizeithäfen
  • Studie in der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 29.09.2016):https://www.umweltbundesamt.de/themen/aus-fuer-cybutryn-in-bootsanstrichen