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Geschirrspüler

Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2017 führte 2021 die geänderte EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Geschirrspüler verpflichtend ein. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.

08.09.2022

Geschirrspülmaschinen haben bereits seit 1998 eine Energieverbrauchskennzeichnung. Da es seit einigen Jahren eine rasante Verbesserung der Energieeffizienz gibt, wurde 2021 eine überarbeitete Kennzeichnung mit den Effizienzklassen A bis G eingeführt.

Neben dem Stromverbauch pro 100 Spülzyklen werden nun auch der Wasserverbrauch beim ECO-Programm, die Spüldauer des ECO-Programms und der Geräuschpegel während des Betriebes angegeben.

 

Links

  • UBA-Verbrauchertipp: Geschirrspüler
  • Europäische Produktdatenbank
  • Tests der Stiftung Warentest
  • "Forum Waschen"
  • CO2Online: Stromspartipps zu Geschirrspülern
  • EcoTopTen: Tipps fürs Spülen mit der Maschine
  • Energiewechsel
  • Text der EU-Verordnung
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 10.04.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/geschirrspueler?rate=PGSxTu8kei2PUQ-fvvnLBJsHE8PuMdQbl_RgvsHj90Q