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Kühl- und Gefriergeräte

Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte verpflichtend ein. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.

08.09.2022

Bereits 1998 wurde die erste Kennzeichnung bei Kühl- und Gefriergeräten eingeführt. Sie informiert die Verbraucher neben der Größe des Kühlgerätes über den Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse. Da es seit Beginn der Kennzeichnung eine rasante Verbesserung der Energieeffizienz gibt, wurde 2021 eine überarbeitete Kennzeichnung mit den Effizienzklassen A bis G. Neben der Effizienzklasse ist auch die Lautstärke im Betrieb mit einer Klasse zwischen A und D auf dem Etikett sichtbar.

 

Links

  • UBA-Verbraucher-Ratgeber: Kühlschrank
  • UBA-Verbraucher-Ratgeber: Gefriertruhe, Gefrierschrank
  • Euorpäische Produktdatenbank
  • Ratgeber: KühlCheck
  • Test der Stiftung Warentest
  • EcoTopTen: Kühl- und Gefriergeräte
  • TopTen (Englisch)
  • Text der EU-Verordnung
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.09.2022):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/kuehl-gefriergeraete?rate=PW9Qkn_o6nnzq9qZJ7svJd63_ycbrA57dAdVQtOD5r8