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Weinschränke

Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke verpflichtend ein.

08.09.2022

Neben der Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte gibt es auch eine für Weinlagerschränke, welche einzig der Lagerung und Temperierung (ca. 5 bis 20°C) von Weinflaschen genutzt werden. Die Kennzeichnung reicht von Klasse A bis G.

 

Links

  • topten.eu: Weinlagerschränke
  • Text der EU-Verordnung
  • Europäische Produktdatenbank
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.09.2022):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/weinschraenke