Weinschränke
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke verpflichtend ein.
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke verpflichtend ein.
Neben der Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte gibt es auch eine für Weinlagerschränke, welche einzig der Lagerung und Temperierung (ca. 5 bis 20°C) von Weinflaschen genutzt werden. Die Kennzeichnung reicht von Klasse A bis G.