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Fernsehgeräte und Displays

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2013 führte 2021 die Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte und Displays verpflichtend ein. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.

05.05.2021

Fernsehgeräte werden immer größer und leistungsfähiger. Mit der Bildschirmgröße nimmt auch der Stromverbrauch des Fernsehers zu. Allerdings kennen ihn nur die wenigsten. Um diesen anschaulich darzustellen, zeigt die Energieverbrauchskennzeichnung neben der Effizienzklasse den Stromverbrauch des Fernsehers im Standardmodus pro 1.000 h Betriebszeit. Zusätzlich ist die Bildschirmauflösung und die Bildschirmdiagonale sowie die Effizienzklasse und der Stromverbrauch pro 1000h Betriebsstunden im HDR-Modus angegeben.

 

Links

  • UBA-Verbraucher-Ratgeber: Fernseher
  • Tests Stiftung Warentest
  • EcoTopTen: Fernsehgeräte
  • Topten.eu: TV-Vergleich
  • EU-Verordnung (englisch)
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Schlagworte:
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 06.05.2021): https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/fernsehgeraete-displays