Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk
Bei Feuerwerk steigen die Schadstoffe in der Luft rasant an.
Quelle: CC Vision
Bei Feuerwerk steigen die Schadstoffe in der Luft rasant an.
Quelle: CC Vision
Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen.
Die PM10-Daten können über eine API automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit 1-Stundenmittelwerten aller Messstationen).
Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2022 - 2023
Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2023 - 2024 (erst ab 01.01.2024 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)
Die PM10-Daten können über eine API automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit Tagesmittelwerten aller Messstationen).
Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2023
Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2024 (erst ab 02.01.2024 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)
Einhergehend mit den durch das Silvesterfeuerwerk freigesetzten Emissionen ist die PM10-Belastung in der Silvesternacht hoch. Besonders an den Stunden nach Mitternacht treten Messwerte von bis zu mehreren 1.000 Mikrogramm pro m³ im Stundenmittel auf. Diese hohen Stundenwerte beeinflussen auch den PM10-Tagesmittelwert, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit beurteilt wird. Tagesmittelwerte größer 50 µg/m³ gelten demnach bereits als einer von 35 zulässigen Überschreitungstagen.
Die der Höhe nach absteigenden PM10-Neujahrstagesmittelwerte aller Messstationen machen deutlich, dass die Belastung abhängig von den Wetterbedingungen in den letzten 10 Jahren zwar variierte, jedoch meist eine Vielzahl der Messstationen Werte oberhalb des Tagesgrenzwertes registrierte. Anders an den Neujahrstagen 2021 und 2022: durch die außergewöhnlich niedrigen freigesetzten PM10-Mengen aufgrund der Corona-Maßnahmen fehlen die üblichen Spitzenwerte komplett. Mit der Aufhebung aller Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023 ordnet sich der Neujahrstag 2023 wieder als ein typisch belasteter 1. Januar ein.
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2022
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2021
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2020
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2019
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2018
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2017
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2016
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2015
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2014
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2013
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2012
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2011
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2010
Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer
Tagesmittel der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2023
Quelle: Quelle: FG II 4.2 / Umweltbundesamt und Bundesländer