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2024

eine 50 und darunter der Schriftzug: Jahre Umweltbundesamt 1974-2024

Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt.
Quelle: UBA

2024 blickt das UBA zurück auf 50 Jahre Arbeit für Mensch und Umwelt – ein Grund zum Feiern! Mit umwelt.info geht ein Internetportal an den Start, das einen zentralen Zugang zu Umwelt- und Naturschutzinformationen aus ganz Deutschland schafft. Klimaanpassung wird per Bundesgesetz zur Staatsaufgabe. Und Hersteller von Einwegplastik-Produkten müssen sich ab sofort an Entsorgungskosten beteiligen.

25.08.2025

Ein halbes Jahrhundert für Mensch und Umwelt: Das UBA feiert sein 50-jähriges Jubiläum!

2024 feiert das Umweltbundesamt sein 50-jähriges Bestehen an seinem Hauptsitz in Dessau-Roßlau mit einem großen Bürgerfest und zusammen mit regionalen Vereinen, in denen auch ⁠UBA⁠-Mitarbeiter*innen aktiv sind. Das zeigt: Das UBA ist nach seinem Umzug 2005 auch in der Stadtgesellschaft angekommen. Und das Interesse an der Arbeit des UBA ist groß: Knapp 3.000 Gäste kommen zum Jubiläumsfest vorbei und informieren sich an zahlreichen Ständen und in Mitmach-Aktionen bei den UBA-Mitarbeiter*innen über die große Bandbreite ihrer Aufgaben. Gelegenheit dazu bietet während des gesamten Jubiläumsjahrs auch die Vortrags- und Tourenreihe „UBAwegs“ an verschiedenen Orten in Dessau-Roßlau. Natürlich geht der Blick auch zurück auf die Herausforderungen und Erfolge. UBA-Präsident Dirk Messner: „In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und ⁠FCKW⁠-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels.“ Auf diesen Seiten zur Geschichte des UBA und einer anlässlich des Jubiläums zusammengestellten digitalen Zeitreise im Scrollytellingformat erfahren Sie mehr.

  • 50 Jahre Umweltbundesamt: digitale Zeitreise
  • Pressemitteilung zum Jubiläum
  • Pressemitteilung zum Fest
  • Rückblick Vortrags- und Tourenreihe „UBAwegs“
 Eindrücke vom Jubiläumsfest am 15.06.2024
Quelle: Umweltbundesamt
21.06.2024

50 Jahre Umweltbundesamt: Eindrücke vom Jubiläumsfest am 15.06.2024

Umwelt- und Naturschutzinformationen auf einen Blick: Internetportal umwelt.info geht online

Einen Überblick schaffen über alle öffentlich aber verstreut angebotenen Umwelt- und Naturschutzinformationen in Deutschland – nicht weniger als dies hat sich das Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen am neuen ⁠UBA⁠-Standort in Merseburg zum Ziel gesetzt. Im Juni 2024 geht die erste Version des Portals umwelt.info ans Netz, im Januar 2025 findet der feierliche Launch in Merseburg statt. Informationen verschiedenster Institutionen sind seitdem zentral über eine Suchmaschine auffindbar – zum Start immerhin schon 100 Daten- und Informationsangebote der Verwaltung, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Nach und nach werden immer mehr Daten erschlossen. Das Besondere: Die Portalentwicklung findet als Open-Source-Projekt statt und ist öffentlich einsehbar. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich auch auf diesem Weg in das Vorhaben einzubringen.

  • Website umwelt.info
  • Open-Source-Projekt
  • Pressemitteilung zum Start der ersten Version 2024
  • Pressemitteilung zum offiziellen Start 2025
 

Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) macht Klimaanpassung zur Staatsaufgabe und UBA zieht Bilanz zur Anpassung in Kommunen

Mehr gesundheitsgefährdende Hitzetage, Überflutungsschäden durch ⁠Starkregen⁠ – der ⁠Klimawandel⁠ schreitet voran und es wird immer dringender, sich auch in Deutschland an seine Folgen anzupassen. Im Jahr 2024 tritt mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) das erste bundesweite Gesetz in Kraft, das die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe verankert und einen strategischen Rahmen für eine flächendeckende vorsorgende Klimaanpassung auf allen Ebenen in Deutschland schafft: Die Bundesländer erhalten den Auftrag, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Risikoanalysen und Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Landkreisen zu sorgen. Die im KAnG vorgeschriebene vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen verabschiedet die Bundesregierung Ende 2024.

Wie es aktuell um die Klimaanpassung in Kommunen steht, zeigt das ⁠UBA⁠ durch eine ebenfalls im Jahr 2024 veröffentlichte Studie mit einer bundesweiten, repräsentativen Umfrage. 1.062 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland haben hierzu Auskunft gegeben. Das Ergebnis: Die Mehrheit der befragten Kommunen ist bereits am Thema dran. Über 40 Prozent haben schon Maßnahmen umgesetzt, weitere knapp 40 Prozent planen dies. Fehlendes Personal und Geld ist jedoch ein Hemmschuh. Eine mögliche Lösung: Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im deutschen Grundgesetz verankern. So könnte der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städten und Gemeinden bereitstellen.

  • Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
  • Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zur Verabschiedung des Gesetzes
  • Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zum Inkrafttreten des Gesetzes
  • Information des Bundestages und Reden zum Gesetz
  • Informationen zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024
  • Pressemitteilung des UBA zur Klimaanpassung in Kommunen
  • UBA-Studie „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“
 

Hersteller von Einwegplastik-Produkten müssen sich ab sofort an Entsorgungskosten beteiligen

Sie sind nicht nur ein Ärgernis und schlecht für die Umwelt – Städte und Gemeinden ächzen unter Aufwand und Kosten, die vielen Zigarettenstummel mit Kunststoff-Filtern, To-Go-Kaffeebecher & Co. aus Straßen und Parks wieder einzusammeln und zu entsorgen. Ab dem Jahr 2024 müssen sich deshalb die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten für das Einsammeln, Reinigen und Entsorgen und für Sensibilisierungsmaßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen des Mülls beteiligen. Beim Umweltbundesamt wird dafür die digitale Plattform DIVID eingerichtet: Die Hersteller zahlen je nach Art und Menge der von ihnen auf den Markt gebrachten Einwegkunststoffprodukte in einen Fonds ein. Das Geld wird an Städte und Gemeinden ausgeschüttet. Ausgangspunkt war die Einwegkunststoffrichtlinie der EU. Das Prinzip heißt „erweiterte Herstellerverantwortung“: Anstelle der Allgemeinheit müssen die Hersteller die Folgekosten für ihre Produkte übernehmen.

  • Pressemitteilung zum Start des Einwegkunststofffonds
  • mehr zum Einwegkunststofffonds
  • Plattform DIVID

 

 
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„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.08.2025):https://www.umweltbundesamt.de/2024?parent=81789