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CO₂-Bepreisung sollte und kann soziale Ungleichheit vermeiden

Menschen winken vor Windrädern im Sonnenschein

Ambitionierter Klimaschutz und Sozialverträglichkeit können Hand in Hand gehen.
Quelle: Kampan / Adobe stock

Eine ambitionierte CO₂-Bepreisung von Brenn- und Heizstoffen über den Emissionshandel ist ein maßgeblicher Hebel zum Erreichen der gesetzlichen Klimaziele im Gebäude- und Verkehrsbereich. Allerdings muss sichergestellt werden, dass dabei keine sozialen Härten entstehen. Wie dies möglich ist, zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA).

09.12.2022

Mit einer Klimaprämie und Förderprogrammen für vulnerable Gruppen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs können ambitionierte CO2-Bepreisung und Sozialverträglichkeit in Einklang gebracht werden.

Das Konzept des ⁠UBA⁠ zeigt auf, dass eine ambitionierte CO2-Bepreisung von Brenn- und Heizstoffen und soziale Ziele Hand in Hand gehen können. Dafür müssen alle Einnahmen, die der Staat durch die CO2-Bepreisung der privaten Haushalte im Bereich Verkehr und Wärme erhält, wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Der Vorschlag des UBA sieht hierzu die Auszahlung einer Klimaprämie an alle privaten Haushalte kombiniert mit gezielten Förderprogrammen für vulnerable Haushalte vor, die besonders stark durch die CO2-Bepreisung belastet werden und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, diese Belastungen durch Verhaltensanpassungen oder investive Klimaschutzmaßnahmen hinreichend zu verringern.

Die Klimaprämie ermöglicht eine Basisabsicherung gegen soziale Härten und kann so die gesellschaftliche Akzeptanz einer ambitionierten CO₂-Bepreisung dauerhaft stärken.

Die Klimaprämie sollte so hoch sein, dass die unteren Einkommensschichten durch die CO2-Bepreisung im Durchschnitt netto entlastet werden. Haushalte mit hohen Einkommen würden dagegen im Durchschnitt geringfügig belastet, weil sie in der Regel einen überdurchschnittlichen fossilen Energieverbrauch haben. Die Anreize für die Haushalte, Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen oder auf nicht-fossile Energien umzusteigen, bleiben trotz dieser sozialverträglichen Ausgestaltung durch die Klimaprämie in vollem Umfang erhalten. Denn wer weniger CO2 emittiert, behält netto einen höheren Anteil der Klimaprämie.

Ein großer Pluspunkt der Klimaprämie besteht darin, dass sie auch bei sehr hohen CO2-Preisen eine soziale Basisabsicherung gewährleistet – und das automatisch, wenn die Höhe der Klimaprämie an den CO2-Preis gekoppelt wird. Die privaten Haushalte werden dadurch im Durchschnitt netto nicht belastet, denn bei höheren CO₂-Preisen steigen auch die Einnahmen des Staates und damit die Kompensationszahlungen zur Abfederung sozialer Härten.

Spezifische Förderprogramme für vulnerable Gruppen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs sollten die Klimaprämie ergänzen.

Soziale Härten lassen sich allein durch eine Klimaprämie allerdings nicht vollständig vermeiden. Denn ein Teil der von der CO2-Bepreisung besonders betroffenen Haushalte kann als vulnerabel gelten. Vulnerable Haushalte sind besonders betroffen von fossilen Energiepreissteigerungen, weil sie strukturell bedingt einen hohen fossilen Energiebedarf aufweisen und zugleich nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dies gilt zum Beispiel für Fernpendelnde, die mangels Alternativen mit einem Benzin- oder Diesel-Pkw zur Arbeit fahren oder für Haushalte, die in schlecht gedämmten Wohnungen leben und Öl- oder Gasheizungen nutzen.

Für solche vulnerablen Haushalte sollte der Staat spezifische Förderprogramme auflegen bzw. ausbauen. Diese Programme sollten anteilig aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Sie brauchen darüber hinaus aber eine breitere Finanzierungsbasis. Dies ist folgerichtig, da die Fördermaßnahmen nicht nur die Effekte der CO2-Bepreisung adressieren, sondern auch dauerhaft die ⁠Resilienz⁠ gegenüber sprunghaften Energiepreissteigerungen erhöhen.

Das Schaubild illustriert die wesentlichen Elemente des UBA-Konzepts für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der CO2-Bepreisung im Gebäude- und Verkehrsbereich. Im Kern schlägt das UBA eine vollständige Rückverteilung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel an die Bürgerinnen und Bürger über eine Klimaprämie und ergänzende Förderprogramme für vulnerabel Haushalte vor.

Policy-Mix-Konzept des UBA für eine sozialverträgliche CO₂-Bepreisung.
Quelle: Umweltbundesamt

Entlastung aller durch Klimaprämie; Entlastung vulnerabler Gruppen durch Senkung des Energieverbrauchs und spezielle Förderprogramme

Wer wird entlastet?
Quelle: Umweltbundesamt

Hoher Energieverbrauch + niedriges Einkommen = vulnerable Haushalte

Was sind vulnerable Haushalte?
Quelle: Umweltbundesamt

Links

  • Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG
  • Sozialverträgliche CO2-Bepreisung Verkehr und Gebäude (kurz)
  • Socially Balanced CO2 Pricing Transport and Building Sectors

Publikationen

  • CO₂-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudebereich sozialverträglich gestalten
  • Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission – Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe
  • Verkehrswende für ALLE
  • Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen!
Artikel:

Schlagworte:
 CO2-Bepreisung  Klimaschutzmaßnahme  Emissionshandel  Sozialverträglichkeit  Klimaschutz im Verkehr  CO2-Gebäudesanierung Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 10.03.2023):https://www.umweltbundesamt.de/themen/co2-bepreisung-sollte-kann-soziale-ungleichheit