Umweltbundesamt

Home > Wirtschaftlichkeit neuer Photovoltaik-Dachanlagen gefährdet

Wirtschaftlichkeit neuer Photovoltaik-Dachanlagen gefährdet

Wohnhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach

Für ein Gelingen der Energiewende muss der Ausbau der Photovoltaik erheblich gesteigert werden.
Quelle: Zauberhut / Fotolia.com

Ohne gesetzliche Änderungen droht der Bau neuer Photovoltaik-Dachanlagen ab Mitte 2022 unwirtschaftlich zu werden. Dies gefährdet den Erfolg der Energiewende. Daher sollte der Bundesgesetzgeber dringend den Mechanismus zur Absenkung der Einspeisevergütungen überarbeiten und einen Vergütungsbonus für Photovoltaik-Dachanlagen einführen, die den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen.

03.12.2021

Bau neuer Photovoltaik-Dachanlagen muss wirtschaftlich sein, um Ausbauziele zu erreichen

Photovoltaikanlagen auf Dächern erhalten für die in das Netz eingespeiste Strommenge eine Vergütung. Diese Einspeisevergütungen sind in den vergangenen Jahren für neu in Betrieb gehende Anlagen erheblich abgesenkt worden. Ziel dieses Degressionsmechanismus war, die Kosten der Energiewende zu begrenzen.

Da sich die Kosten zur Errichtung von Photovoltaik-Dachanlagen nicht in gleichem Maße reduzierten wie die Einspeisevergütungen, ist seit mehreren Jahren ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt Leistung nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Durch die weiterhin schnell sinkende Einspeisevergütung drohen Anlagen dieser Größenklasse, die ab Juni 2022 neu in Betrieb genommen werden, auch mit teilweiser Eigenversorgung unwirtschaftlich zu werden.

Um das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf Bundesebene verankerte Ziel eines Zubaus von ca. 16 Gigawatt Photovoltaik im Jahr zu erreichen, muss der Mechanismus der Einspeisevergütung am Erreichen dieses Ziels ausgerichtet und hierfür entsprechend überarbeitet werden.

⁠UBA⁠-Empfehlungen für die Ausgestaltung der Einspeisevergütung

Das UBA empfiehlt, dass der Mechanismus der Einspeisevergütung schneller zu einer Erhöhung der Vergütung führt, wenn die Anlagenpreise steigen. Durch diese Anpassung können ein insgesamt stabiler Ausbau und die nötige Verlässlichkeit für Hersteller und Installationsbetriebe erreicht werden.

Als zweite Maßnahme empfiehlt das UBA einen Vergütungsbonus für Photovoltaikanlagen-Betreiber, die sich verpflichten, über den Förderzeitraum die gesamte Stromerzeugung ins Netz einzuspeisen (Volleinspeisung). So könnten bisher ungenutzte Dachpotenziale erschlossen werden, bei denen kein Eigenverbrauch möglich und ein Betrieb ansonsten nicht wirtschaftlich ist.

Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sinnvoll

Weiteres Element für einen höheren Photovoltaik-Ausbau kann die Einführung eine Pflicht sein, Dächer von Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Im Koalitionsvertrag ist eine Verpflichtung für gewerbliche Neubauten vorgesehen; ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes schlägt demgegenüber eine Nutzungs- und Katasterpflicht für alle Neubauten, ob gewerblich oder privat genutzt, vor. Dabei entscheidet der verpflichtete Eigentümer, entweder eine Photovoltaikanlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder die Dachfläche in ein Kataster einzutragen, damit sie von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaikanlage gepachtet werden kann. Voraussetzung ist ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb auch bei Volleinspeisung, welcher durch den oben beschriebenen Vergütungsbonus ermöglicht wird.

Links

  • Themenseite "Photovoltaik"

Publikationen

  • Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen
  • Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen
Artikel:

Schlagworte:
 Photovoltaik  Solarstrom  Energiewende  Einspeisevergütung  Ausbauziele  Klimaziele Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 03.12.2021):https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaftlichkeit-neuer-photovoltaik-dachanlagen?rate=JtviqtOs-p3_JaYLE_uRxrQeXrIFE1p6BJdPT5aUzvs