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Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen

Blauer Himmel mit ein paar Wolken, Justizia zu sehen.

Nationale Rechte
Quelle: Fotolia

Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Die Verordnung wird zeitnah an die neue Verordnung (EU) 2024/573 angepasst. Zusätzlich sind Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen worden.

17.01.2025

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) angenommen. Die ChemKlimaschutzV trat am 1. August 2008 in Kraft und wurde am 14.02.2017 geändert. Die Verordnung enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen.

Für den Vollzug der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind die Behörden der Bundesländer verantwortlich. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

Drittes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes – Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen

Am 01. August 2021 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen in Kraft. Es enthält ergänzende Pflichten zum Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III sowie zum Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase für Abgebende von Erzeugnissen und Einrichtungen (§ 12i). Hersteller und Einführer, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe abgeben, und alle weiteren Abgebenden entlang der Lieferkette haben eine Erklärung zur Einhaltung der Quotenpflicht der EU-Verordnung zu übermitteln (§ 12j).

 

Links

  • ChemKlimaschutzV
  • ChemSanktionsV
  • Bekämpfung des illegalen Handels
  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • Zuständige Behörden der Länder
  • Liste anerkannter Einrichtungen und Fortbildungsträger

Publikationen

  • Konzept zur Bewertung der technischen Innovationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei stationären Kälte- und Klimaanlagen

Dokumente

  • Treibhauspotentiale ausgewählter Verbindungen und deren Gemische
Artikel:

Schlagworte:
 ChemKlimaschutzV  EU-Klimaschutz  Kältemittel  EU-F-Gas-Verordnung  FAQ  zuständige Behörde  illegaler Handel  ChemG Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.01.2025):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/nationale-regelungen-zu-fluorierten-treibhausgasen?parent=93207