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Empfehlungen für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwischen Deutschland und Polen (Deutschland als Ursprungsstaat eines geplanten Projektes)


Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vom 7. April 1994 (BGBl. 1998 II, S. 283) (im Folgenden „Umweltschutzabkommen“) verpflichtet beide Staaten, bei geplanten Projekten, die möglicherweise erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt im Gebiet des jeweils anderen Staates haben, eine grenzüberschreitende ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ (⁠UVP⁠) durchzuführen. Die Einzelheiten sollen sich dabei nach dem ⁠UN⁠ ECE-Übereinkommen über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen vom 25. Februar 1991(Espoo-Konvention) richten. Zusätzlich sieht das Abkommen vor, dass weitere Einzelheiten der grenzüberschreitenden UVP in einer ergänzenden Vereinbarung (im folgenden „UVP-Vereinbarung“) geregelt werden sollen.

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Reihe
Texte | 42/2002
Seitenzahl
59
Erscheinungsjahr
August 2002
Autor(en)
Marianne Richter
Kurzfassung
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
302 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung  Polen  Bundesrepublik Deutschland  Internationale Zusammenarbeit  Umweltrecht  Umweltschutzgesetzgebung

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.08.2019):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/empfehlungen-fuer-durchfuehrung