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Schadstoffarme Bauprodukte: Neue Anforderungen für Bundesbauten

Handwerker verlegt in einer frisch gestrichenen Wohnung einen Fußbodenbelag

Bauprodukte können Stoffe freisetzen, die gesundheitlich bedenklich sind.
Quelle: hayo / Fotolia.com

Bei Neubauten des Bundes sollen nur schadstoffarme Bauprodukte zum Einsatz kommen. Dafür wurden die Anforderungen im Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) nun erweitert und präzisiert.

27.02.2014

Seit März 2011 müssen alle neu zu errichtenden Büro- und Verwaltungsgebäude und seit Juli 2013 alle neu zu errichtenden Unterrichtsgebäude des Bundes 65 Prozent der Gesamtpunktzahl des Bewertungssystems erfüllen. 46 Kriterien-Steckbriefe definieren Anforderungen an die ökologische, ökonomische, technische, soziokulturelle und funktionale Qualität. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Kriterien-Steckbrief "Risiken für die lokale Umwelt" nun unter Mitarbeit des ⁠UBA⁠ umfassend aktualisiert. Er legt ab jetzt noch genauer und für weitere Produktgruppen fest, wie viel Schadstoffe Bauprodukte wie Bodenbeläge oder Lacke höchstens enthalten und / oder freisetzen dürfen und wie hierfür der Nachweis zu erbringen ist. Voraussichtlich im Herbst 2014 wird der neue Steckbrief verbindlich die alte Version ablösen.

Links

  • Neuer Kriterien-Steckbrief "Risiken für die lokale Umwelt" (PDF)
  • Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB)
  • Pilotprojekt des BNB: das UBA Dessau (Fertigstellung 2005)
Artikel:

Schlagworte:
 Bauprodukt  Bauprodukte  Emissionen aus Bauprodukten  Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen  Bodenbeläge  Bodenbelag  Lacke Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 27.02.2014):https://www.umweltbundesamt.de/themen/schadstoffarme-bauprodukte-neue-anforderungen-fuer