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Mikrobiologie

Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorganismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen.

19.08.2019

Mikrobiologische Überwachung der Trinkwasserqualität

Um sicherzustellen, dass die Bakterien und Viren nach der Aufbereitung des Wassers nur noch in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration vorhanden sind, gibt es strenge mikrobiologisch-regulatorische Anforderungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität. Diese Anforderungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie schreiben vor, dass Trinkwasser „keine Krankheitserreger in Konzentrationen enthalten darf, die die menschliche Gesundheit gefährden können“.

Mikrobiologische Indikatororganismen

In den letzten Jahren kam zu einer Vielzahl bekannter Krankheitserreger, die mit dem Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen können – wie Salmonellen und Shigellen – eine Reihe „neuer“ Erreger hinzu, zum Beispiel Campylobacter, EHEC-Escherichia coli und Noroviren. Sie gelangen vor allem aus menschlichen oder tierischen Fäkalien in die aquatische Umwelt. Diese Fäkalien enthalten – neben Krankheitserregern – zudem in der Regel eine größere Menge von Escherichia coli und anderen harmlosen Bakterien. Bei der routinemäßigen Überwachung der Trinkwasserqualität genügt es deshalb, nach diesen typisch fäkalen Organismen, also Escherichia coli oder Enterokokken in den Wasserproben zu suchen. Diese Bakterien nennt man deshalb „Anzeige- oder Indikatororganismen“. Falls beispielsweise in 100 Milliliter einer Wasserprobe das Bakterium Escherichia coli nicht nachweisbar wäre, so zeigte dies an, dass potenziell gefährliche Mikroorganismen nicht in Konzentrationen vorhanden sind, die eine Erkrankung auslösen könnten.

Die Fachleute untersuchen das Trinkwasser nur dann auf spezielle Krankheitserreger, wenn bei Störfällen in der Wasserversorgung ein Risiko entstanden sein sollte oder gehäuft Erkrankungen auftreten, die erfahrungsgemäß mit Trinkwasserverunreinigungen einhergehen. Dies gilt für das Rohwasser, die Aufbereitungsstufen im Wasserwerk, das Trinkwasser bei Abgabe aus dem Wasserwerk, das Wasser im Verteilungssystem und – im Verdachtsfall – auch für Trinkwasser in Hausinstallationen (gemäß § 3, Nr. 2 Buchstabe c der Trinkwasserverordnung 2001).

Aufgaben des Umweltbundesamts

Das Umweltbundesamt bearbeitet zur Mikrobiologie des Trinkwassers folgende Aufgaben:

  • Führung der Liste der alternativen mikrobiologischen Nachweisverfahren
  • Auswahl mikrobiologischer (⁠Indikator⁠-)Parameter,
  • Festlegung ihrer Grenzwerte oder anderer Anforderungen,
  • Entwicklung und Festlegung der Kriterien für die Anwendung dieser Parameter bei der Überwachung
    • Empfehlung zur Gefährdungsanalyse
    • Clostridium perfringens: Umfang der Untersuchungen nach Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1TrinkwV 2001)
    • Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten
    • Pseudomonas aeruginosa in Trinkwassersystemen
  • Entwicklung und Festlegung der Kriterien für Untersuchungsverfahren
    • Mitteilung zu den mikrobiologischen Nachweisverfahren zur Bestimmung von Clostridium perfringens und E. coli / coliforme Bakterien
    • Empfehlung des UBA vom 18.12.2018 zum Nachweis von Legionellen im Trinkwasser
    • Empfehlung für die Durchführung von Ringversuchen in der mikrobiologischen Trinkwasseranalytik

Die Ergebnisse dieser Arbeiten bilden die fachliche Grundlage für

  • die Beratung der Europäischen Union und internationalen Gremien - wie die Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen,
  • die Erarbeitung entsprechender technischer Regeln (z.B. DVGW, DIN, VDI).

Das Umweltbundesamt führt außerdem Untersuchungen zur mikrobiologischen Rohwasserqualität sowie zum Verhalten von Krankheitserregern in der Trinkwasseraufbereitung und -verteilung durch. Dabei geht es insbesondere um Risikoschätzungen. Hohe Bedeutung haben Untersuchungen zum Auftreten von Krankheitserregern (speziell Legionellen und Pseudomonas aeruginosa) in Hausinstallationen und Maßnahmen zur Sanierung.

  • Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen im Kaltwasser der Hausinstallation 
  • Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation

Hygiene und Energiesparen – zwei Anforderungen, die sich bei der Warmwasserbereitung gegenseitig behindern können. Temperaturen unter 55 °C in Warmwassersystemen begünstigen das Legionellenwachstum.

  • Energiesparen bei der Warmwasserbereitung - Vereinbarkeit von Energieeinsparung und Hygieneanforderungen an Trinkwasser

Umfangreiche Arbeiten erfolgen zur Normung mikrobiologischer Nachweisverfahren, sowohl für Überwachungsparameter als auch für Krankheitserreger aus Wasserproben. Das Umweltbundesamt stellt die Ergebnisse den zuständigen Normungsgremien (DIN, CEN, ISO) zur Verfügung. Eine Übersicht zu den DIN-Normen für die mikrobiologische Wasseruntersuchung gibt der Normenausschuss Wasserwesen des DIN.

Links

  • Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: Legionellen

Dokumente

  • Liste der Prüfmethoden im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung
  • Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
  • Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses
Artikel:

Schlagworte:
 Mikrobiologie  Trinkwasser  Trinkwasserqualität  Pseudomonas  Ringversuch  Indikatororganismus  Legionellen Top

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