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Neue Berufungsperiode Jury Umweltzeichen und Kriterien Carsharing

Gruppenfoto der Mitglieder

Mitglieder der Jury Umweltzeichen in der neuen Berufungsperiode 2025 bis 2027
von links nach rechts: Dr. Silvia Schreiber (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland), Henrik Fork-Weigel (vzbv), Dorothee Rodenhäuser (FEST e.V.), Phillip Blümke (Hochschule Pforzheim), Christiane Schäfer (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz), Katharina Istel (NABU), Vera Schmidt (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – kein Jury Mitglied), Prof. Dr. Mario Schmidt (Institut für Industrial Ecology – INEC Hochschule Pforzheim), Jelena Nikolic (HDE), Tim Bagner (Deutscher Städtetag), Dr. Axel Neisser (Stiftung Warentest) und Dr. Martin Peters (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. / Handwerkskammer Berlin). Nicht im Bild: Jan Philipp Rohde (DGB) Julia Römer (BUND) Claudia Voss (BDI)
Quelle: Blauer Engel

Mit der konstituierenden Sitzung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz ist die neue Berufungsperiode der Jury Umweltzeichen gestartet. Außerdem wurden die aktualisierten Vergabekriterien für den Blauen Engel für Carsharing verabschiedet, um zum Beispiel den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren und die Elektroauto-Quote zu erhöhen.

25.07.2025

Die Jury Umweltzeichen, das unabhängige Beschlussgremium beim Blauen Engel, entscheidet, für welche Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche der Blaue Engel vergeben werden soll. Außerdem diskutiert und beschließt sie die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Der Jury gehören 14 natürliche Personen an, die vom Bundesumweltminister berufen wurden. Katharina Istel vom NABU wurde als Vorsitzende der Jury Umweltzeichen und Prof. Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim / Institut für Industrial Ecology (INEC) als Stellvertretung gewählt. 

Auf ihrer ersten Sitzung verabschiedete die Jury Umweltzeichen die Überarbeitung der Vergabekriterien für das Umweltzeichen für Car-Sharing (DE-UZ 100). 

Carsharing ermöglicht die Nutzung eines Pkw, ohne dass Menschen, die individuell mobil sein möchten oder müssen, selbst ein eigenes Fahrzeug besitzen müssen, und trägt damit zur Entlastung der Umwelt im Verkehrsbereich bei. Besonders vorteilhaft ist dabei eine Verknüpfung mit dem sogenannten ⁠Umweltverbund⁠, bestehend aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fahrrad- und Fußverkehr, um eine bedarfsgerechte Anschlussmobilität sicherzustellen. Die Nutzung solcher Angebote führt schon jetzt vor allem in Städten und Ballungsgebieten zu einer Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums und trägt zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung bei.

Im Rahmen der Anpassung der Anforderungen wurde das Ambitionsniveau in verschiedenen Bereichen erhöht:

  • Die Grenzwerte für den Ausstoß gesundheitsschädlicher Emissionen während des Fahrzeugbetriebs, insbesondere für Stickoxide (NOx) und Partikel, wurden verschärft. Ziel ist es, die Emissionen gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe zu reduzieren.
  • Zur Förderung der Elektromobilität wurde die bestehende Mindestquote für rein elektrische Fahrzeuge in der Flotte angehoben. Diese wird zudem jährlich ansteigen.
  • Die Flottenzusammensetzung wurde hinsichtlich der Fahrzeuggrößen angepasst, um sicherzustellen, dass überwiegend kleinere und leichtere Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Mobilitätsbedarfe mit geringstmöglichem Energie- und Ressourcenverbrauch befriedigen können.

Darüber hinaus wurden neue Anforderungen ergänzt:

  • Es wurde ein maximal zulässiger Kohlendioxidausstoß für die einzelnen Fahrzeugtypen im Betrieb festgelegt.
  • Eine Berichtspflicht wurde eingeführt, durch welche jeder Carsharing-Anbieter die verkehrsentlastende Wirkung seines Carsharing-Angebots misst und dokumentiert, um es basierend auf diesen Daten weiter optimieren zu können.

Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel 

Der Blaue Engel ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.

Links

  • mehr zum Umweltzeichen Blauer Engel
  • Blauer Engel für Carsharing
  • UBA-Umwelttipp „Carsharing“
Artikel:

Schlagworte:
 jury umweltzeichen  Blauer Engel  Umweltzeichen  Nachhaltiger Konsum  Carsharing Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.07.2025):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-berufungsperiode-jury-umweltzeichen-kriterien