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Neue Kälte-Klima-Richtlinie fördert klimafreundliche Anlagen

Euro-Geldscheine

Fördergelder für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln verfügbar
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Seit dem 1. März 2024 können Unternehmen wieder Fördergelder für stationäre Kälte- und Klimaanlagen über die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie beantragen. Für den Umstieg auf zukunftsfähige, energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln sind die Förderhöhen gestiegen. Neben Neuanlagen ist auch die Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen förderfähig.

19.03.2024

Die unter der Nationalen Klimaschutzinitiative (⁠NKI⁠) laufende Förderrichtlinie soll einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele im Bereich der Kälte- und Klimatechnik leisten. Ziel der Kälte-⁠Klima⁠-Richtlinie ist es, die durch den Stromverbrauch und treibhauswirksame halogenhaltige Kältemittel verursachten Emissionen von Kälte- und Klimaanlagen zu minimieren. Unternehmen sollen auch dabei unterstützt werden, schnell auf alternative, nicht-halogenierte Kältemittel umzustellen und so die strengen Vorgaben der neuen EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase erfüllen zu können.

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Links

  • Kälte-Klima-Richtlinie
  • Antragstellung beim BAFA
  • Fluorierte Treibhausgase (UBA-Themenseite)
  • EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (UBA-Themenseite)
  • Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen (UBA-Themenseite)
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 Klimaanlage  Kälteanlage  Kältemittel  Energieeffizienz  Förderprogramm Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 19.03.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-kaelte-klima-richtlinie-foerdert