Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur Wirkung von Luftschadstoffen auf Mensch und Umwelt, der den beiden Luftqualitätsrichtlinien aus den Jahren 2004 und 2008 zugrunde liegt, ist zirka 20 Jahre alt. Mit der Revision der Richtlinien haben neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der geltenden Richtlinien Berücksichtigung gefunden. Die neue Richtlinie löst damit die aktuell geltenden Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab. Die neuen Grenz- und Zielwerte werden ab dem Jahr 2030 gelten.
Der neue Richtlinientext enthält vor allem Neuerungen zu folgenden Punkten:
- Strengere Grenzwerte
- Erneute Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Einhaltung der Grenzwerte
- Luftqualitätsfahrplan vor 2030 / Luftreinhalteplan ab 2030
- Zielwerte nur noch für Ozon
- Der neue Average Exposure Indicator (AEI)
- Umfangreichere zeitnahe Information der Bevölkerung
- Herabsetzung der Beurteilungsschwellen
- Konzept der Messstationen erweitert
- Die Rolle der Modellierung gestärkt
- Messverpflichtung ultrafeiner Partikel
- Ein neuer Messstationstyp: Supersites
- Recht auf Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit
Weitere, detaillierte Informationen finden sich in der Publikation "Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie".