Neue Pläne der EU-Kommission
Derzeit gibt es im wesentlichen vier EG- und EU-Verordnungen mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung und eine EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung mit derzeit den Energieklassen A++ bis E. Die EU-Kommission plant, alle diese Verordnungen zu überarbeiten und dabei das Anforderungsniveau neu festzulegen. Seit November 2017 liegen hierzu neue Entwürfe vor. Das UBA hat das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung initiiert. Dieses stellt eine größere Zahl an Dokumenten zu der Diskussion zur Verfügung. Wer auf dem laufenden gehalten werden will, kann sich in einen christoph [dot] mordziol [at] uba [dot] de (Neuigkeitenverteiler) aufnehmen lassen.
Beleuchtung in Privathaushalten
Die Anforderungen der Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen führen dazu, daß die meisten herkömmlichen Glühlampen vom Markt genommen werden. Damit wird die Verwendung von so genannten Energiesparlampen, also Kompaktleuchtstofflampen und ALED-Lampen, bedeutender ("ALED" bezeichnet anorganische LED (Leuchtdiode), im Gegensatz zu OLED - organische LED). Grundlage dieser Verordnung ist eine EG-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.
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Einkaufshilfen:
Informationen zum Glühlampenausstieg und zu Produkteigenschaften von Lampen sowie Hinweise zu Kauf und Entsorgung wurden gemeinsam erstellt von Ministerien, Industrie, Handel, Handwerk sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.
Texte der Verordnungen (mit Ergänzungen):
Entsorgung von Lampen
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Beleuchtung in Industrie, Gewerbe und Kommunen
EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung
Die EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung stellt Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, an Hochdruckentladungslampen sowie an zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten beschlossen. Dies betrifft unter anderem die noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen, die besonders viel Strom verbrauchen. Die Regelung soll dazu führen, daß diese Lampen in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden.
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