Umweltbundesamt

Home > N

  • Start
  • Schädlinge und Nützlinge
  • Hygiene
  • Materialschutz
  • Praxisfälle
  • Glossar

N

Glossar Biozid-Portal: N

09.04.2019

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden

Die Kriterien für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden werden in der Richtlinie Nr. 2009/128/EG beschrieben und sind damit bisher nur für ⁠Pflanzenschutzmittel⁠, nicht jedoch für Biozidprodukte verbindlich festgelegt worden.

Nanomaterial

Natürliche oder hergestellte Partikel, deren Größe zu mindestens 50 % im Bereich von 1 nm bis 100 nm liegt.

Neemöl

Ein aus dem Neembaum gewonnener in Repellentien und Insektiziden eingesetzter Wirkstoff.

Nematizide

Als Nematizide werden ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ zur Abtötung von Fadenwürmern (Nematoden) und anderen im Boden lebenden Schädlingen bezeichnet. Zu den Nematiziden gehören Pflanzenschutzmittel aus unterschiedlichen chemischen Gruppen, unter anderem halogenierte Kohlenwasserstoffe und organische Phosphorverbindungen. Um wirken zu können, müssen sie gut im Boden verteilt werden. Daher benutzt man meist Begasungsmittel oder in Wasser lösliche Substanzen. Eine Reihe von Nematiziden sind auch gegen Insekten und Pilze wirksam.

Neuer Wirkstoff

⁠Stoff⁠, der am 14. Mai 2000 nicht als Wirkstoff eines Biozidprodukts in Verkehr war.

Nützlinge

Nützlinge sind zumeist Spinnentiere oder Insekten, die für den Menschen nützlich sind, indem sie z.B. Schadinsekten als Nahrungsquelle oder als Wirt benötigen und deren Ausbreitung dadurch kontrollieren. Beispiele sind Schlupfwespen, Marienkäfer, Laufkäfer oder Ohrwürmer.

Artikel:

Schlagworte:
 Biozid-Portal Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 09.04.2019):https://www.umweltbundesamt.de/n