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Das Cover der Broschüre
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Beteiligungsrechte im Umweltschutz: Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?


Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen.

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Reihe
Broschüren
Seitenzahl
44
Erscheinungsjahr
Mai 2018
Autor(en)
Dr. Peter Beyer, Anneke Klasing, Isabelle Charlier, Karl Stracke, Tina Mutert, Daniel Lamfried
Sprache
Deutsch
Verlag
BMU/UBA
Dateigröße
20763 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Aarhus-Konvention  Beteiligungsrecht  Öffentlichkeitsbeteiligung  Bürgerbeteiligung

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 15.10.2018):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsrechte-im-umweltschutz-was-bringt-ihnen