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Rechtliche Steuerung

13.11.2024

Hintergrund

Im Wesentlichen sehen drei internationale Übereinkommen für den Bodenschutz relevante Vorschriften vor. Zu nennen sind das „Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung“ (Wüstenkonvention) von 1994, das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ von 1992 und die "Klimarahmenkonvention" von 1992. Wesentliche Ziele der Wüstenkonvention sind die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Milderung der Dürrefolgen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt hat die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Gegenstand. Die biologische Vielfalt umfasst auch die ⁠Biodiversität⁠ in terrestrischen Ökosystemen. Die Klimarahmenkonvention enthält Vereinbarungen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, worunter auch Speicher und Senken von Treibhausgasen fallen. Zu nennen ist schließlich noch als regionales Völkerrecht das "Protokoll im Bereich Bodenschutz" zur Durchführung der "Alpenkonvention" von 1991.

Allerdings sieht keines der drei Abkommen hinreichende Instrumente für die Umsetzung des Ziels einer „Land Degradation Neutral World“ vor. Das Klimarahmenabkommen ist auf den ⁠Klimaschutz⁠ beschränkt und die Wüstenkonvention gilt nur für Trockengebiete (ca. 40 % der terrestrischen Fläche). Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt gilt zwar für alle Böden, enthält aber kaum bodenspezifische Anforderungen.

Rechtsinstrumente sind auch für die Umsetzung des Ziels einer „Land Degradation Neutral World“ auf nationaler Ebene erforderlich. Das betrifft Vorgaben zur Minimierung zukünftiger Landdegradationen sowie zur Wiederherstellung von degradierten Flächen. Ferner sind Planungsinstrumente notwendig, um das Ziel der ausgeglichenen Bilanz erreichen zu können.

In dem Rechtsgutachten von 2014 werden die Rechtsordnungen der EU, der USA und Brasilien untersucht, inwieweit sie hinreichende Rechtsinstrumente vorsehen. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge für die Fortschreibung des internationalen Rechts unterbreitet.

Das Rechtsgutachten von 2019 untersucht, inwieweit das deutsche Recht für die Themenfelder  ⁠Erosion⁠ durch Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Versiegelung durch Siedlung und Kontamination durch Industrie – ausreichende Vorgaben für eine effektive Umsetzung des Ziels „Land Degradation Neutrality“ vorsieht. Positive Ansätze werden als Anregungen im Sinne von  lessons-learned für die Entwicklungszusammenarbeit zusammengefasst.

Das Rechtsgutachten “Improving international soil governance - Analysis and recommendations ” vom Juni 2020 enthält eine kritische Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung auf internationaler Ebene. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge unterbreitet, wie die internationale Zusammenarbeit beim Bodenschutz verbessert werden kann und wie die internationalen Regelungen fortgeschrieben werden sollten.

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  • Internationaler Workshop
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  • Teilnehmerliste
  • Protokoll
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  • Setting the scene

    Dr Ginzky, Umweltbundesamt, Deutschland

    Setting the scene

  • National Law findings

    Dooley, Ecologic Institute, Deutschland

    National Law findings

  • Soil legislation in Mongolia

    Prof Hannam, Universität Neu-England, Australia

    Soil legislation in Mongolia

  • Soil legislation in China

    Prof Qin, Universität Wuhan, China

    Soil legislation in China

  • Soil legislation in Namibia

    Prof Ruppel, Universität Stellenbosch, Südafrika

    Soil legislation in Namibia

  • National legislation potentially suitable for upscaling

    Altvater, Ecologic Institute, Deutschland

    National legislation potentially suitable for upscaling

  • Protecting the skin of earth through international environmental law

    Prof Boer, Universität Sydney, Australien

    Protecting the skin of earth through international environmental law

  • EU and international state of play

    Wegerdt, EU Commission, Belgium

    EU and international state of play

  • IUCN Perspective

    Dr Heuser, IUCN, Deutschland

    IUCN Perspective

  • Future cooperation

    Dr Ginzky, Umweltbundesamt, Deutschland

    Future cooperation

  • Program

    Programm des Workshops

  • List of participants

    List of Participants

  • Minutes

    Protokoll

Links

  • UBA FAO Webinar März 2023
  • International Soil Governance Conference, 10/2022
  • Webinar – Soil Governance in South-East Asia
  • Projekt: African Soil Protection Law
  • Internationaler Workshop in Nairobi, Kenia – August 2018
  • Internationaler Workshop, Kampala, Uganda – Sept 2017
  • International Yearbook of Soil Law and Policy
  • Special Issue „soil governance“ of „Soil Security“ (Journal)
Artikel:

Schlagworte:
 Bodenschutzrecht  Klimarahmenkonvention  Wüstenkonvention Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.11.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/internationaler-bodenschutz/rechtliche-steuerung?listpart=3