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Neue EU-Vergaberichtlinien stärken umweltfreundliche Beschaffung

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Bald dürfen öffentliche Auftraggeber bei ihren Ausschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen die Vorlage von Kennzeichnungen, wie das Umweltzeichen „Blauer Engel“, nicht mehr nur als Nachweis anerkennen, sondern diese sogar ausdrücklich verlangen. Das wird die Praxis der umweltfreundlichen Beschaffung deutlich erleichtern.

25.04.2014

Diese und weitere Neuregelungen zu Umweltaspekten finden sich in den am 17. April 2014 in Kraft getretenen drei EU-Vergaberichtlinien: der modernisierten Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. „klassische“ Vergaberichtlinie), der modernisierten Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (sog. „Sektorenrichtlinie“) sowie der neuen Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Sie alle müssen binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen aus Umweltsicht in unserer Publikation zusammengefasst.

Links

  • Klassische Richtlinie 2014/24 EU
  • Sektorenrichtlinie 2014/25/EU
  • Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU

Publikationen

  • Neue EU-Richtlinien für das Vergaberecht beschlossen
Artikel:

Schlagworte:
 EU-Vergaberichtlinien  öffentliche Auftragsvergabe  Öffentliche Beschaffung  Öffentliches Beschaffungswesen  Umweltfreundliche Beschaffung  Vergaberecht Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 23.08.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-vergaberichtlinien-staerken