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Neue Umwelt-Anforderungen für Heizkessel und Warmwasserbereiter

Etikett mit Angabe der Energieeffizienzklassen

Wie energieeffizient ein Gerät ist, verrät die Energieverbrauchskennzeichnung
Ausschnitt eines Energieverbrauchskennzeichnungsetiketts für Heizgeräte
Quelle: Europäische Kommission

Ab sofort müssen Hersteller für Zentralheizungen und Warmwasserbereiter mit einer Leistung bis 400 Kilowatt sowie für Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Ökodesign-Anforderungen einhalten. Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt und Warmwasserspeicher bis 500 Liter erhalten eine Kennzeichnung, die ihre Energieeffizienz angibt.

11.10.2013

Aus Zentralheizung, Warmwasserbereiter und Solaranlage kombinierte Verbundanlagen erhalten eine so genannte „Paketkennzeichnung“. Grundlage sind die EU-Ökodesign-Verordnungen und die -Energieverbrauchskennzeichnungsverordnungen für Heizkessel sowie Warmwasserbereiter, die am 26. September 2013 in Kraft traten. In den kommenden Jahren erhöhen sich die Anforderungen stufenweise. Das ⁠UBA⁠ war an der Ausarbeitung der Verordnungen beteiligt, mit denen ein Viertel der bis zum Jahr 2020 für die EU vorgesehenen Energieeinsparungen erbracht werden sollen.

Links

  • Energieverbrauchskennzeichnung von Heizgeräten
  • Kennzeichnung von Warmwasserbereitern und -speichern
  • UBA-Themenseite „Ökodesign“
  • zu den Verordnungen
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 Energieverbrauchskennzeichnung  Ökodesign  Heizgerät  Heizkessel  Warmwasserbereiter  Warmwasserspeicher  Zentralheizung  Energiesparen Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 11.10.2013):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-umwelt-anforderungen-fuer-heizkessel