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Meldung von Daten zu durchgeführten Legionellenuntersuchungen

Nach § 53 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, die Untersuchungen nach § 31 TrinkwV durchführen, verpflichtet, Daten zu den im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. an das Umweltbundesamt zu melden.

03.12.2024

Die zugelassenen Trinkwasserunter­suchungsstellen müssen die Daten jeweils bis zum Ablauf des 1. März, erstmals bis zum Ablauf des 1. März 2026 melden.

Es handelt sich dabei um eine zusammenfassende Meldung der in einem Jahr durchgeführten systemischen Untersuchungen, für die in diesem Jahr bereits Prüfberichte erstellt und übermittelt wurden.

Zur Konkretisierung der an das Umweltbundesamt zu übermittelnden Daten sowie der Art der Übermittlung werden vom Umweltbundesamt Hinweise gegeben.

Zur Übermittlung der Meldungen können zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, die Untersuchungen nach § 31 TrinkwV durchführen, folgende Excel-Datei als Vorlage verwenden: Formular Meldungen gemäß § 53 Absatz 41 TrinkwV.

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 TrinkwV  Trinkwasser  Legionellen  Anzeigepflicht  Trinkwasserinstallation  Trinkwasseranalyse Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.12.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/meldung-von-daten-zu-durchgefuehrten