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Abfall | Ressourcen

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021


Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet die dualen Systeme in § 21 finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit ist die Praxis der Sortierung und Verwertung zu berücksichtigen. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels einer umfangreichen Erhebung ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).

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Reihe
Texte | 125/2022
Seitenzahl
175
Erscheinungsjahr
November 2022
Autor(en)
Svenja Grummt
Zugehörige Publikationen
Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3722 34 309 0
Verlag
Umweltbundesamt
Links
Mindeststandard zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
5720 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Systembeteiligungspflichtige Verpackungen  Sortierung  Verwertung  Verpackungsrecycling  Verpackungsgesetz  Praxis der Sortierung und Verwertung  Mindeststandard  § 21 VerpackG

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 05.01.2023):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/praxis-der-sortierung-verwertung-von-verpackungen?rate=QGlNRpXKa1hHk79Qy9okmR3HSsuWl8HzNQk9IAgNl34