Die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) bestätigt in einer neuen Abfallhierarchie die Abfallvermeidung als prioritäre Maßnahme zum Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Umgang mit Abfällen. Die Mitgliedstaaten werden darin u.a. zur Förderung der Abfallvermeidung aufgefordert. Die Planung der Abfallvermeidungsmaßnahmen soll nach Artikel 29 Abs. 1 der AbfRRl in Abfallvermeidungsprogrammen erfolgen, die die Mitgliedstaaten bis zum 12. Dezember 2013 zu erstellen haben. In den Abfallvermeidungsprogrammen sind bestehende Vermeidungsmaßnahmen zu beschreiben und Abfallvermeidungsziele festzulegen. Durch die Vorgabe von zweckmäßigen, spezifischen qualitativen oder quantitativen Maßstäben für verabschiedete Abfallvermeidungsmaßnahmen sind deren erzielte Fortschritte zu überwachen und zu bewerten. Die Programme können in die Abfallbewirtschaftungspläne oder andere umweltpolitische Programme aufgenommen werden.

                            
          
             Abfall | Ressourcen          
          
                    
                                                 
              Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Erstellung eines bundesweiten Abfallvermeidungsprogramms
Reihe
        
          Texte                      | 59/2010                  
      Seitenzahl
        231
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Günter Dehoust, Peter Küppers, Dr. Stefan Bringezu, Henning Wilts
      Kurzfassung
        
      Sprache
        Deutsch
      Andere Sprachen
        
      Forschungskennzahl
        3709 32 341 1
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        3900 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
      