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Klima | Energie

Ermittlung der Potenziale für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erzielbaren Minderung der CO2-Emissionen einschließlich Bewertung der Kosten (Verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung)


Mit ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu einem zentralen Element ihres Klimaschutzprogramms erklärt. Über die Ausweitung des KWK-Einsatzes sollte für den Zeitraum bis 2010 ein Minderungsbeitrag von 23 Mio. t ⁠CO2⁠ im Vergleich zum Basisniveau von 1998 erbracht werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Quotenregelung im Ergebnis eines schwierigen und konfliktreichen politischen Prozesses ein Paket aus der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000“ und dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung  und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)" vom 19. März 2002 (KWK-G) verabschiedet.

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Reihe
Climate Change | 10/2007
Seitenzahl
318
Erscheinungsjahr
Juli 2007
Autor(en)
Manfred Horn, Hans-Joachim Ziesing, Felix Christian Matthes, Ralph Harthan, Gerald Menzler
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
202 41 182
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1976 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Kraft-Wärme-Kopplung  Schadstoffemission  CO2-Emissionsminderung  Investition  Anlagenbetreiber  Umweltfreundliche Technik

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 19.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-potenziale-fuer-anwendung-kraft-waerme