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Neues Verpackungsregister schafft mehr Transparenz und Fairness

Eine gelbe Mülltonne mit einer Plastiktüte voller Verpackungsmüll.

Das Verpackungsregister LUCID schafft Transparenz und mehr Fairness bei der Verpackungsentsorgung.
Quelle: Annett Seidler / Fotolia.com

Hersteller bestimmter Verpackungen müssen im neuen Verpackungsregister LUCID registriert sein, sonst dürfen sie ihre Verpackungen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Verkehr bringen. Das neue Verpackungsgesetz wird so mehr Transparenz und Fairness bei der Verpackungsentsorgung schaffen. Denn im Register ist für jeden erkennbar, ob ein Hersteller seine Produktverantwortung wahrnimmt.

06.09.2018

Überflüssige Verpackungen sollten möglichst vermieden werden, denn wir erzeugen viel zu viele unnötige Verpackungsabfälle. Das ist aber nicht immer möglich, deshalb ist es wichtig, dass die anfallenden Abfälle hochwertig recycelt werden. Um dies zu gewährleisten, tritt zum 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft.  Das Verpackungsregister LUCID, ein Kernstück des neuen Gesetzes, ist bereits jetzt gestartet. Damit besteht bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Möglichkeit, dass sich Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Nicht registrierte Hersteller bestimmter Verpackungen dürfen diese ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Verkehr bringen. 

Ein wesentliches Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, dass künftig alle Hersteller ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung nachkommen und die Kosten für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen übernehmen. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID soll verhindern, dass sich Hersteller – wie in der Vergangenheit teils geschehen – als „Trittbrettfahrer“ ihrer Produktverantwortung entziehen und dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile erzielen. Die neuen Pflichten bestehen gleichermaßen für den stationären wie den online-Handel. Unternehmen und Verbände, aber auch Bürgerinnen und Bürger, können im Register zukünftig prüfen, ob ein bestimmter Hersteller seiner Verantwortung nachkommt. Ist dies nicht der Fall, können bei fehlender Registrierung Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. 

Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Die Registrierung erfolgt in einem sehr schlanken Verfahren und nimmt circa 10 bis 15 Minuten in Anspruch.

Nähere Informationen zur Herstellerregistrierung und dem Verpackungsregister LUCID finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das neue Verpackungsgesetz

Die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des ab 1.1.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Einrichtung und Führung des Verpackungsregisters LUCID. Außerdem ist sie für die Prüfung zuständig, ob die im Vergleich zur bisherigen Verpackungsverordnung deutlich höheren Verwertungsquoten eingehalten und mehr Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt werden.

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  • Verpackungsregister LUCID
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 06.09.2018):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-verpackungsregister-schafft-mehr-transparenz