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Anforderungen an die beteiligten Kommunen

08.03.2018

1. Bestandsaufnahmen

Als Voraussetzung für die Durchführung des Projektes sind die Bestandsaufnahmen in den teilnehmenden Kommunen, wofür sie die entsprechenden Daten bereit stellen müssen und fachgerechte Unterstützung durch das Gutachterteam erhalten, beispielsweise durch entsprechende Erhebungs- und Berechnungstools. So müssen geplante Entwicklungsmaßnahmen in der Kommune und bestehende Innenentwicklungs- und Brachflächen aufgenommen, der Innenentwicklungsbereich abgegrenzt und Kosten-Nutzen-Bewertungen erstellt werden, die u.a. zusätzliche Steuereinnahmen durch den Zuzug von Haushalten und Unternehmen sowie zusätzliche Kosten für kommunale Infrastrukturleistungen (z.B. Erschließungsstraßen, Kindergärten und Schulen) berücksichtigen. Die Ergebnisse können für kommunale Entwicklungsprozesse genutzt werden.

 

2. Kontinuierliche Mitarbeit im gesamten Projektverlauf

Die teilnehmenden Kommunen müssen bereit sein, sich während der Projektlaufzeit aktiv in die Arbeit einzubringen. Dies betrifft vor allem die Erstellung der Bestandsaufnahmen und die aktive Teilnahme am Handelstag. Gegenüber dem Gutachterteam muss ein kompetenter Ansprechpartner benannt werden.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Bereitschaft zur Mitarbeit von Seiten der Verwaltung – sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene besteht.

 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 24.05.2023):https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten/anforderungen-an-die-beteiligten-kommunen