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HFCKW-Kältemittel ab 1. Januar 2015 verboten

Arbeiten an einer Klimaanlage mit Messinstrumenten

Auch bereits eingebaute Klimaanlagen sind vom Verbot von HFCKW-Kältemitteln betroffen.
Quelle: spatesphoto / Fotolia.com

Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie werden zurzeit noch in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung.

16.12.2014

Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen. Anlagenbetreiber müssen schnellstmöglich auf alternative Kältemittel umsteigen, da Wartungsarbeiten nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt und so die Dichtheitsanforderungen der Verordnung nicht mehr erfüllt werden können. Für die Kontrolle sind die Bundesländer zuständig.

Links

  • mehr Infos: Themenseite „Fluorierte Treibhausgase und FCKW"
  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (PDF)
Artikel:

Schlagworte:
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 11.01.2016):https://www.umweltbundesamt.de/themen/hfckw-kaeltemittel-ab-1-januar-2015-verboten