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Tierarzneimittel im Grundwasser? Grenzwert und Überwachung nötig

Legehennen im Stall

In der Intensivtierhaltung werden Antibiotika in großem Umfang eingesetzt.
Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com

Eine Überwachung des Grundwassers an Risiko-Standorten und ein Grenzwert für Antibiotika-Wirkstoffe sind notwendig, um unser Trinkwasser wirksam zu schützen. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland über 1.600 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben. Sie werden vor allem Schweinen, Geflügel und Rindern in der Intensivtierhaltung verabreicht und gelangen über Gülle auf die Felder.

07.05.2014

Aktuelle Untersuchungen des ⁠UBA⁠ ergaben zwar nur an wenigen Standorten nennenswerte Konzentrationen im Grundwasser, trotzdem ist es aus Vorsorgegründen sinnvoll, den jetzigen Grenzwert für ⁠Pflanzenschutzmittel⁠-Wirkstoffe auch auf Tierarzneimittel zu übertragen. Es würden dann an Risiko-Standorten mit Intensivtierhaltung, gut durchlässigen Böden und hohem Grundwasserspiegel regelmäßig Untersuchungen durchgeführt werden. Bei Überschreitungen hätten die Länder eine Rechtsgrundlage für adäquate Maßnahmen. Sie könnten etwa anordnen, mit der Gülleausbringung zu warten oder stattdessen antibiotikafreie Mineraldünger einzusetzen.

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„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.05.2014):https://www.umweltbundesamt.de/themen/tierarzneimittel-im-grundwasser-grenzwert