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Klagerecht für Verbände nützt Umweltschutz

Bronze-Statue der Justitia, die eine Waage in die Luft hält

Dank des Umweltrechtsbehelfsgesetzes können Verbände zum Anwalt der Umwelt werden.
Quelle: Bilderbox / Fotolia.com

Seit 2006 dürfen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen klagen, wenn bei bestimmten Verwaltungsentscheidungen wie der Zulassung von Industrieanlagen gegen Umweltvorschriften verstoßen wird. Eine Auswertung der bisherigen Praxis zeigt, dass dies ein wirksames Instrument ist, um der Umwelt besser zu ihrem Recht zu verhelfen.

17.02.2014

Die Studie ermittelte 37 abgeschlossene Klageverfahren, in denen auch  vom ⁠UBA⁠ anerkannte Verbände geklagt hatten. In fast der Hälfte der Fälle erhielten die Verbände Recht -  eine gute Quote. Zu einer teils befürchteten Klageflut kam es nicht. Die Verbände nahmen ihr Klagerecht kompetent und verantwortungsbewusst wahr. Außerdem positiv: Die bloße Möglichkeit einer Klage sorgte dafür, dass Umweltbelange frühzeitig berücksichtigt wurden.

Links

  • Presse-Information des UBA
  • Presse-Information des Ökoinstituts
  • Themenseite Verbandsklage

Publikationen

  • Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
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 Umweltverbände  Verbandsklagerecht  Verbandsklage  Umweltverbandsklage  Umweltrechtsbehelfsgesetz Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 04.03.2014):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klagerecht-fuer-verbaende-nuetzt-umweltschutz