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EU-Emissionshandel: Neue Verordnung zu Gutschriften aus Projekten

Nahaufnahme einer Chemieanlage vor wolkigem Himmel

Etwa 11.000 Industrie- und Energieanlagen nehmen europaweit am Emissionshandel teil.
Quelle: Jürgen Feldhaus / Fotolia.com

Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, können für Klimaschutzprojekte Gutschriften erhalten, die sie in Zertifikate für den Ausstoß von CO2 umtauschen können – jedoch nicht unbegrenzt. Im November 2013 trat eine EU-Verordnung zur Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften (kurz RICE-Verordnung) in Kraft.

13.12.2013

Sie regelt vor allem die entsprechenden Obergrenzen für die 3. Handelsperiode 2013 bis 2020. Bestehende Anlagen, die in der 3. Handelsperiode neu in den Emissionshandel aufgenommene Aktivitäten ausführen oder ihre Kapazitäten erweitert haben, haben die Wahl: Sie dürfen entweder bis zu 22 Prozent der Zuteilung der 2. Handelsperiode oder 4,5 Prozent der verifizierten Emissionen der 3. Handelsperiode an Gutschriften verwenden. Neue Marktteilnehmer, die noch in der 2. Handelsperiode nach dem 30.06.2011 eine Zuteilung erhalten haben, dürfen Gutschriften in Höhe von 4,5 Prozent ihrer Emissionen von 2013 bis 2020 verwenden. Die EU-Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, die Verwendungsrechte für internationale Gutschriften jedes Unternehmens zu veröffentlichen.

Links

  • RICE-Verordnung (PDF)
  • Website DEHSt: mehr zu den projektbasierten Kyoto-Mechanismen
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-emissionshandel-neue-verordnung-zu-gutschriften