Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz
Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.
Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umwelt- und Naturschutz stärken. Hierzu gehören grundsätzlich:
- Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,
- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,
- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,
- Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation.
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Umwelt- und Naturschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können.
Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet:
- Öffentlichkeit für ein Thema schaffen: Dies erfolgt durch die Erarbeitung und Verbreitung zielgruppenspezifischer Informationen und Materialien zum Beispiel in Form von Broschüren, digitaler Medien oder Veranstaltungen.
- Vernetzung und Kooperation fördern: Dies beinhaltet zum Beispiel das Zusammenführen von Akteur:innen, die bislang noch nicht miteinander interagiert haben oder den Aufbau einer neuen Interaktionsplattform um ein bestimmtes Thema herum.
- Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen: Dies umfasst zum Beispiel die Entwicklung von Positionen und Beiträgen zu aktuellen umwelt- und naturschutzpolitischen Themen und Fragestellungen.
Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und investive Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen oder Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Erstantragstellenden wird empfohlen, vor der Antragsstellung bezüglich der Förderfähigkeit der Projektidee Kontakt mit uns aufzunehmen.
Zur Antragstellung beachten Sie bitte alle Informationen in den Registern Grundlegendes und Antragsstellung in der unten aufgeführten Tabelle, insbesondere das Merkblatt zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Verbändeprojektförderung.
Der Antrag muss in elektronischer Form über das Portal easy-Online zusammen mit allen Pflichtanhängen fristgerecht eingereicht werden. Dazu gehört unter anderem das unten zur Verfügung gestellte Dokument „Vorhabenbeschreibung (verpflichtende Anlage zum Projektantrag)“. Für die Wahrung der Frist gilt das Datum der elektronischen Einreichung.
Zur rechtsverbindlichen Einreichung empfehlen wir die Nutzung des angebotenen TAN-Verfahrens. Sollte die Unterzeichnung mit dem TAN-Verfahren nicht möglich sein, ist uns der Antrag ohne Anhänge schnellstmöglich nach Antragstellung, rechtverbindlich gezeichnet mit qualifizierter elektronischer Unterschrift per E-Mail-Anhang oder im Original gezeichnet per Post einzureichen.
Für die spätere Projektumsetzung stehen Ihnen Informationen im Register Projektdurchführung zur Verfügung.
Unter dem Register Neue und abgeschlossene Projekte besteht die Möglichkeit, Projekte nach ausgewählten Themengebieten, Stichworten oder Verbänden zu suchen. Die Suchmaske ermöglicht es, Basisinformation zu laufende und abgeschlossene Projekte abzufragen.